Der Fahrdienst Uber muss seine Fahrer in Grossbritannien laut einem Gericht künftig als Angestellte behandeln. Die Fahrer müssen somit einen Minimallohn und auch bezahlte Ferien erhalten.
Zwei Uber-Fahrer hatten dieses Recht vor Gericht eingefordert. Gemäss der Gewerkschaft GMB, die die Klage der beiden Männer unterstützt hatte, könnte das Urteil Auswirkungen für mehr als 30'000 Taxi-Chauffeure haben. Uber hat bereits angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Das Gericht urteilte, dass Uber den Fahrern den Mindeststundenlohn bezahlen muss, der gegenwärtig bei rund 8,75 Franken liegt. Zudem soll die Arbeitszeit beim Einloggen in die App starten und nicht pro Fahrt.
Der Fahrdienst wurde 2009 in den USA gegründet. Über eine App kann man einen Fahrer buchen. Inzwischen gibt es Uber rund um den Globus. Zum Unmut der Taxiunternehmen – viele fordern ein Verbot.