Das UNO-Kriegsverbrechertribunal für das frühere Jugoslawien hat den Teil-Freispruch von Serbenführer Radovan Karadzic wegen Völkermordes in Bosnien aufgehoben. Das bedeutet: Der 68-Jährige muss sich nun sowohl für das Massaker in Srebrenica 1995 als auch für Völkermord in ehemaligen Gefangenenlagern im Bosnienkrieg von 1992 bis 1995 verantworten.
In erster Instanz hatten die Richter mehrere Anklagepunkte im vergangenen Jahr aus Mangel an Beweisen gestrichen. Nur die Anklage wegen Völkermordes in der damaligen UNO-Schutzzone Srebrenica 1995 blieb bestehen. Die Anklage hatte daraufhin Berufung eingelegt und bekam nun Recht. «Das vorliegende Beweismaterial kann zeigen, dass Karadzic Völkermord-Absichten hatte», erklärte der Vorsitzende Richter der Berufungskammer.
Entscheid fällt auf Gedenktag
Der ehemalige Psychiater ist nun wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in elf Punkten angeklagt. Die Anklage will beweisen, dass auch bosnische Muslime und Kroaten in den Lagern Omarska, Keraterm und Trnopolje Opfer von Völkermord wurden. Karadzic war 2008 nach 13 Jahren auf der Flucht in Belgrad festgenommen worden.
Das Urteil der Berufungsrichter fiel am selben Tag, als Tausende in Bosnien an die Tragödie von Srebrenica erinnerten. In der ostbosnischen Stadt gedachten Familienangehörige, Politiker sowie ausländische Diplomaten der Opfer des Massakers vor 18 Jahren. Schätzungsweise 8000 Menschen wurden damals ermordet.