Die europäischen Wirtschaftssanktionen gegen Russland werden wegen der unzureichenden Fortschritte im Friedensprozess für die Ukraine um weitere sechs Monate verlängert. Vertreter der 28 EU-Staaten starteten das offizielle Beschlussverfahren. Es gilt als Formalie und soll bereits am Montag abgeschlossen sein.
Die EU hatte die Wirtschaftssanktionen gegen Russland trotz Milliardenverlusten für heimische Unternehmen zuletzt im Sommer bis zum 31. Januar 2016 verlängert. Gleichzeitig wurde damals beschlossen, die Handels- und Investitionsbeschränkungen erst dann aufzuheben, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensplans zum Ukraine-Konflikt komplett erfüllt sind. Dies ist nicht der Fall – unter anderem muss die Ukraine erst wieder die Kontrolle über ihre Grenze im Osten bekommen.
Russland findet Massnahmen ungerecht
Mit der Koppelung der Sanktionen an den Friedensplan wollen die EU-Staaten den russischen Präsidenten Wladimir Putin dazu bewegen, seinen Einfluss auf die prorussischen Separatisten in der Ostukraine weiter für eine Beilegung des Konfliktes zu nutzen. Russland hatte aus Sicht seiner Kritiker die Separatisten im Bürgerkrieg auch mit Soldaten und Waffenlieferungen unterstützt.
Moskau hält die Strafmassnahmen für ungerechtfertigt und hat im Gegenzug Einfuhrverbote für westliche Agrarprodukte wie Obst und Fleisch verhängt. Allein die deutsche Wirtschaft rechnet für dieses Jahr mit einem Rückgang der Exporte nach Russland um 8,5 Milliarden Euro. Bereits 2014 waren sie um 6,5 Milliarden Euro eingebrochen.
Sanktionen seit Juli 2014
Eingeführt wurden die Strafmassnahmen der EU nach dem Absturz eines malaysischen Flugzeugs mit 298 Menschen an Bord über der Ostukraine im Juli 2014. Westliche Staaten und die Ukraine werfen moskautreuen Separatisten vor, die Maschine abgeschossen zu haben. Russland weist dies zurück.
Eine Aufhebung aller Sanktionen soll es nach dem Willen vieler EU-Staaten erst dann geben, wenn die Ukraine auch die von Russland annektierte Schwarzmeerhalbinsel Krim wiederbekommt. Für dieses Gebiet gelten besonders weitreichende Wirtschaftssanktionen.