- Das polnische Parlament hat am Mittwoch eine umstrittene Justizreform angenommen.
- Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Landesrichterrat – also das Gremium, das die Richter des Landes wählt – in Kürze neu besetzt werden soll.
- Der Gesetzesentwurf muss noch vom Senat abgesegnet werden.
- Polens Regierung steht schon länger in der Kritik, weil sie die Unabhängigkeit der Justiz beschränkt.
Polens Regierung hat eine umstrittene Justizreform vorangetrieben, mit der sie Kritikern zufolge Einfluss auf die Richterwahl in dem Land nehmen will. Das Parlament, in dem die Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) die absolute Mehrheit hat, nahm am Mittwoch einen Gesetzentwurf an, der Änderungen bei der Zusammensetzung des Landesrichterrats (KRS) vorsieht.
Dieser Rat ist ein Verfassungsorgan zur Wahrung der Unabhängigkeit von Polens Justiz. Seine 25 Mitglieder wählen mitunter Polens Richter. Die Reform, die noch vom Senat verabschiedet werden muss, sieht nun unter anderem ein vorzeitiges Ende der Amtszeit und eine anschliessende Neubesetzung der Ratsposten vor. Die Amtszeit der Landesrichterräte soll bereits 30 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes auslaufen.
Verfahren der EU
Dies wird von der Opposition scharf kritisiert. Ihrer Ansicht nach verstösst die Verkürzung der Amtszeit gegen die Verfassung. Die Nationalkonservativen bestreiten diesen Vorwurf. Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muižniek, hatte schon während des Gesetzgebungsverfahrens die Sorge geäussert, das Gesetz könne die Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz gefährden.
Wegen umstrittener Eingriffe in die Justiz haben Polens Nationalkonservative bereits Ärger mit der EU-Kommission. Brüssel sieht die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts nach einer Reform 2015 eingeschränkt und führt ein Rechtsstaatsverfahren gegen das Land.