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Justizreform in Polen Oberste Richterin arbeitet wieder – trotz Zwangsruhestand

  • Malgorzata Gersdorf, die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs in Polen, wehrt sich nach wie vor gegen ihre Zwangspensionierung.
  • Sie ist am Dienstag zu ihrer Arbeit zurückgekehrt.

Malgorzata Gersdorf habe «ihre Ferien unterbrochen» und sei wieder zur Arbeit erschienen, erklärte ein Sprecher des Gerichts. Als Grund nannte er eine «sich ändernde Situation» beim Gericht. Zuletzt waren Vorwürfe gegen den Richter Jozef Iwulski laut geworden, der Gersdorf während ihrer Abwesenheit vertreten sollte. Medienberichten zufolge soll er in den 80er-Jahren an Prozessen gegen die Opposition beteiligt gewesen sein. Iwulski kann sich daran nach eigener Aussage jedoch «nicht erinnern».

Duda kritisiert Richterin

Gersdorfs Rückkehr wurde von einem Sprecher des polnischen Präsidenten Andrzej Duda scharf kritisiert. «Ein pensionierter Richter kann seine Ferien nicht unterbrechen, weil er keinen Anspruch auf Urlaub hat», erklärte der Präsidentensprecher. Für Mittwochmorgen ist vor dem Parlament in Warschau eine Demonstration gegen die Regierung geplant.

Anfang des Monats war eine umstrittene Reform in Kraft getreten, welche die Altersgrenze für Richter am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre senkte. Damit wurden 27 der 73 Richter in den Zwangsruhestand geschickt. Das Gesetz ist Teil der Justizreformen von Polens rechtskonservativer Regierung. Wegen der Reformen leitete die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau ein.

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