Das Wichtigste in Kürze:
- Facebook ist nicht verpflichtet, aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen und diese zu löschen.
- Das hat das Landesgericht Würzburg entschieden.
- Das Gericht beurteilte den Antrag eines syrischen Flüchtlings.
- Sein Selfie mit Bundeskanzlerin Merkel wurde im Netz für falsche Anschuldigungen missbraucht.
Es war ein Bild, das um die Welt ging: Ein syrischer Flüchtling macht ein Selfie mit der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel.
In der Folge wurden das Foto im Internet für Hasskommentare und falsche Anschuldigungen missbraucht, in denen der Flüchtling als Terrorist und Attentäter dargestellt wurde. Er versuchte daher vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Facebook zu erwirken und forderte, dass das Soziale Netzwerk alle Inhalte dieser Art selbst finden und löschen muss.
Facebook trägt keine Verantwortung
Am Dienstag unterlag er vor Gericht mit seinem Antrag. Er muss weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und melden. Facebook habe sich nicht an Verleumdungen beteiligt. Das Gericht begründete seinen Entscheid damit, dass Facebook sich die Verleumdung von Dritten nicht zu eigen gemacht habe. Das Unternehmen könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden.
Der Anwalt des Flüchtlings hatte Facebook vorgeworfen, Verleumdungen oder Beleidigungen nicht zu löschen, wenn Nutzer diese meldeten. Im Fall seines Mandanten seien die kritisierten Inhalte zwar gesperrt, aber nicht gelöscht worden und hätten ausserhalb Deutschlands weiterhin angesehen werden können.