In Papua-Neuguinea hat ein fragwürdiger Kredit von 1.2 Milliarden Australischen Dollar – damals gut 945 Millionen Schweizer Franken – dem Land hohe Schulden beschert. Die Regierung Papua-Neuguineas hat den Kredit im Jahr 2014 aufgenommen, ohne dass ihn das Parlament hätte absegnen können.
Damit verstiess die Regierung laut dem damaligen Staatsanwalt gegen die Verfassung. Ausserdem berichten gut unterrichtete Quellen von Schmiergeldern, die geflossen seien. Der Kredit kam vom australischen Zweig der UBS.
Das UBS-Mutterhaus in der Schweiz müsse von dieser heiklen Kreditvergabe gewusst haben, so der Strafrechtsprofessor Mark Pieth im Interview. Die Kreditaffäre könnte unter Umständen auch ein Fall für die Schweizer Strafbehörden werden.
SRF News: Sie haben die Dokumente zur UBS-Kreditaffäre in Papua-Neuguinea studiert. Was ist Ihr Eindruck davon?
Mark Pieth: Vorab muss man anmerken, dass sich eine Schweizer Bank nicht strafbar macht, wenn sie ein Entwicklungsland in den Ruin treibt. So hart dies auch klingt. Problematisch wird es, wenn Bestechungsgelder fliessen.
Die Vorwürfe lauten, dass Peter O’Neill, Premierminister von Papua-Neuguinea, tatsächlich Schmiergelder kassiert hat. Wer müsste dies untersuchen?
In erster Linie sind die Behörden von Papua-Neuguinea zuständig. Es besteht jedoch die Befürchtung, dass die Gerichte da nicht wirklich unabhängig sind. Sollte ein Bezug zur Schweiz bestehen, wäre auch die Schweizer Bundesanwaltschaft zuständig.
Ein Kredit in dieser Höhe wird im UBS-Hauptquartier in der Schweiz besprochen.
Einen Kredit von umgerechnet fast einer Milliarde US-Dollar kann ein lokaler Ableger der UBS eigentlich nicht selber sprechen. Der muss zuerst im Mutterhaus in Zürich besprochen worden sein. Die UBS in Zürich hätte dann die Pflicht abzuklären, ob die Rechte vor Ort eingehalten wurden.
Würden Sie sagen, dass das UBS-Mutterhaus den Deal zu wenig gut geprüft hat?
Das kann ich nicht sagen, ich bräuchte dafür Einsicht in alle Bankakten. Ich bin jedoch entsetzt darüber, dass die UBS in dieser Weise vorgegangen ist. Die Bank muss sich schon die Frage stellen, ob sie ihre Pflichten erfüllt hat oder nicht.
Inwiefern sind hier auch die Schweizer Behörden zuständig?
Sollten tatsächlich Schmiergelder geflossen sein, hätte sich die UBS auch in der Schweiz strafbar gemacht. Weil Korruption ein Amtsdelikt ist, müsste die Schweizer Justiz aktiv werden. Bedauerlicherweise sind unsere Strafbehörden chronisch überlastet. Die zuständigen Behörden sind eigentlich viel zu klein für die Grösse des Schweizer Finanzplatzes. Wir sind demografisch ein Kleinstaat, doch eine Weltmacht im Finanzsektor.
Das Gespräch führte Karin Wenger.