Als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine haben die USA, die EU und ihre internationalen Partner in den vergangenen Monaten bereits mehrere Sanktionspakete gegen Russland verhängt.
Achtes Paket – 6. Oktober
- Vermögenssperren und Einreiseverbote gegen 29 Personen aus Russland – unter anderem gegen den Rechtsnationalisten Alexander Dugin und gegen den Mitbesitzer des Waffenkonzerns Kalashnikov, Alan Luschnikow.
- Importverbote für bestimmte Stahlprodukte, Zigaretten, Kunststoffe, Kosmetika und andere Produkte im Wert von umgerechnet 6.8 Milliarden Franken.
- Rechtliche Grundlage für eine Preisobergrenze für russisches Öl. Der Preisdeckel soll im Dezember in Kraft treten.
- Der Seetransport von Erdölprodukten und Rohöl aus Russland wird erheblich erschwert.
- Die Ausfuhr von Produkten nach Russland, welche Moskau für den Krieg gegen die Ukraine benötigt, wird erheblich erschwert.
- EU-Bürgern soll es verboten sein, Sitze in Führungsgremien bestimmter russischer Staatsunternehmen einzunehmen.
Siebtes Paket – 21. Juli
- Kauf, Einfuhr und Weitergabe von russischem Gold, inklusive Schmuck, werden verboten.
- Verschärfung der Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (zivil/militärisch).
- Russische Schiffe dürfen neben Häfen auch keine europäischen Schleusen benutzen.
Sechstes Paket – 3. Juni
- Importverbot für russisches Rohöl und raffinierte Erdölprodukte. Es gelten temporäre Ausnahmen für Ungarn, Deutschland, Polen, Tschechien und die Slowakei, die besonders abhängig von russischem Öl sind.
- Drei weitere russische und eine weissrussische Bank werden von internationalen Bank- und Finanztransaktionen von Swift ausgeschlossen.
- Die russischen Staatsmedien RT und Sputnik werden in der EU gesperrt. In der Schweiz dürfen sie weiterhin senden.
Fünftes Paket – 8. April
- Russische Kohle und andere feste fossile Energieträger, Holz, Zement, Meeresfrüchte, Alkohol und weitere Güter dürfen nicht mehr importiert werden.
- Flugzeugtreibstoff- und andere Exporte nach Russland werden gestoppt.
- Russische Schiffe dürfen nicht mehr in europäischen Häfen anlegen.
Viertes Paket – 15. März
- Transaktionen mit gewissen staatlichen Unternehmen werden eingestellt.
- Es dürfen keine Dienstleistungen mit Bezug auf die Kreditwürdigkeit russischer Personen und Organisationen mehr bereitgestellt werden.
- Es dürfen keine neuen Investitionen im russischen Energiesektor getätigt werden.
- Der Handel von Eisen, Stahl und Luxusgütern wird eingeschränkt.
Drittes Paket – 2. März
- Die Fernsehstationen RT und Sputnik dürfen temporär nicht mehr in der EU senden. Diese Massnahme wird in der Schweiz nicht übernommen.
- Sieben russische Banken werden vom Informations- und Transaktionssystem Swift ausgeschlossen und dadurch vom internationalen Finanzsystem abgeschnitten.
- Russland erhält keine Euro-Devisen mehr – weder digital noch physische Banknoten.
- Transaktionen mit der russischen Zentralbank werden verboten.
- Russische Fluglinien dürfen den Europäischen Luftraum nicht mehr benutzen.
Zweites Paket – 25. Februar
- Vermögen im Ausland von Wladimir Putin, Aussenminister Sergej Lawrow und verschiedener weiterer Mitglieder der russischen Regierung werden eingefroren.
- Es sollen weitere individuelle und wirtschaftliche Sanktionen folgen.
Erstes Paket – 24. Februar
- Zielgerichtete Sanktionen gegen verschiedene Regierungsmitglieder und 27 weitere Personen werden beschlossen.
- Wirtschaftliche Beziehungen zu den besetzten Gebieten Donezk und Luhansk werden heruntergefahren.
- Russland hat nur noch eingeschränkt Zugang zu europäischen Kapital- und Finanzmärkten.