Um was geht es? Es ist der erste Prozess des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag zum Terror der «Lord's Resistance Army» (LRA) von Joseph Kony in Uganda. Dominic Ongwen, der etwa 40 Jahre alte Angeklagte, war einer der Stellvertreter Konys. Dieser hatte in den 1980er-Jahren den Kampf in Uganda gestartet, um einen Gottesstaat zu errichten. Der Terror der Miliz im Norden des Landes dauerte bis 2005. Sie ist allerdings noch im Südsudan und der Zentralafrikanischen Republik aktiv. Durch den Terror der christlich-fundamentalistischen LRA wurden Zehntausende Menschen getötet und Hunderttausende vertrieben.
Wie lautet die Anklage? Die Anklage ist eine Chronik unvorstellbarer Grausamkeiten. Mord, Folter, sexuelle Versklavung, erzwungene Schwangerschaften, Einsatz von Kindersoldaten. «Viele Opfer waren sehr jung», sagte die Anklägerin Fatou Bensouda. Sie zeigte zusätzlich Videos und Fotos von brutal zerstückelten Leichen, auch von kleinen Kindern. Dem Ex-Kommandanten werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in 70 Fällen zur Last gelegt, die im Norden Ugandas begangen wurden.
Wer ist der Angeklagte? Dominic Ongwen hatte sich 2015 nach zehn Jahren auf der Flucht vor US-Truppen in der Zentralafrikanischen Republik ergeben. Vor Gericht wies er alle Vorwürfe zurück. «Die LRA hat das getan, die LRA bin nicht ich, die LRA ist Joseph Kony», sagte der Angeklagte. «Im Namen Gottes weise ich alle Anklagepunkte zurück.» Er sei selbst ein Opfer der Miliz. Als 14-Jähriger war Ongwen von Konys Männern entführt und zum Kämpfen gezwungen worden. Später stieg er auf bis zum Kommandanten. «Er war einer der brutalsten», wie Anklägerin Bensouda sagte. «Dominic Ongwen ist ein Mörder und Vergewaltiger.»
Wer sind die Kronzeugen? Mehr als 4000 Opfer nehmen an dem Prozess gegen Ongwen teil. Opfer haben im Vorfeld Zeugnis abgelegt von sadistischen Initiationsriten, mit denen sich die LRA Kindersoldaten gefügig gemacht haben soll. Die Anklage will 74 Zeugen aussagen lassen, darunter frühere Kindersoldaten. Rund 5800 Beweisstücke sollen vorgebracht werden, dazu zählen Fotos, Videos und Aufzeichnungen von mitgehörtem Funkverkehr.