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Künstliche Intelligenz an der HSG
Aus Tagesschau vom 19.07.2023.
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Künstliche Intelligenz Geplante KI-Verordnung der EU betrifft auch die Schweiz

Die EU will künstliche Intelligenz regulieren, die Schweiz wartet ab. Die HSG will Folgen für Unternehmen aufzuzeigen.

Ein Transportroboter, der lernt, wie er Hindernisse überwindet: Künstliche Intelligenz KI machts möglich. Solche und andere KI-basierte Anwendungen wurden in den letzten Tagen an der Universität St. Gallen HSG auf die Probe gestellt.

Würde die neue EU-Verordnung zur KI-Regulierung die Anwendungen betreffen? Welche Anpassungen müssten Unternehmen vornehmen? Expertenteams aus ganz Europa nahmen die KI-Systeme in einem Wettbewerb unter die Lupe.

Organisiert hat den Anlass Thomas Burri, Professor für internationales Recht und europäisches Recht an der HSG, zusammen mit seinem Team. Ziel sei es, Wissen zu generieren und praktisch zu zeigen, welche Auswirkungen die KI-Verordnung der EU für die Unternehmen hätte.

Regulierung nicht nur nützlich

Für Burri ist klar, dass es in einzelnen Bereichen eine Regulierung von künstlicher Intelligenz braucht. Bei einer Verordnung, wie die EU sie plant, bestehe aber immer die Gefahr, dass man Innovationen einen Riegel schiebe, so Burri. Gerade jetzt, wo so viel passiere im Bereich der künstlichen Intelligenz, sei das schwierig.

Das plant die EU

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Die EU-Verordnung sieht vor, künstliche Intelligenz in verschiedene Kategorien einzuteilen und diese je nach Klassifizierung mit Auflagen zu versehen. Das Spektrum soll von risikoarmer bis verbotener KI reichen. Verboten werden soll zum Beispiel die biometrische Gesichtserkennung in Echtzeit im öffentlichen Raum.

Schweiz wartet ab

Thomas Schneider ist Vizedirektor des Bundesamtes für Kommunikation und beschäftigt sich intensiv mit künstlicher Intelligenz. Die Schweiz sei allerdings noch nicht so weit wie die EU. Man trage derzeit Informationen zusammen und überlege, welche Massnahmen nötig seien, so Schneider.

Im Europarat leitet Schneider das KI-Komitee, das derzeit parallel zur Verordnung des EU-Parlamentes ein globales Übereinkommen auszuhandeln versucht. Dieses soll Rahmenbedingungen definieren, die für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen gelten sollen. Zum Beispiel, dass Menschenrechte eingehalten werden. Die einzelnen Staaten wären aber frei, zu unterzeichnen.

Wir brauchen nicht eine schnelle Regulierung, sondern eine, die funktioniert.
Autor: Thomas Schneider Vizedirektor Bundesamt für Kommunikation

KI-Systeme seien bereits heute reguliert, denn auch für KI-Systeme gelte der Datenschutz oder der Urheberschutz, so Schneider. Dass die Schweiz aber nicht wie die EU ein Gesetz vorantreibe, mache Sinn. KI entwickle sich derart schnell, dass ein Gesetz in einem Jahr wahrscheinlich bereits wieder überholt wäre.

Ein Gesetz allein reicht nicht

Laut Schneider werde es zahlreiche Normen brauchen, um KI zu regulieren. Natürlich gebe es eine gewisse Dringlichkeit, aber man wolle nicht eine schnelle Regulierung, sondern eine, die funktioniere.

Auch wenn die Schweiz vorerst keine Gesetze plant, für Thomas Burri ist klar, dass sich Schweizer Unternehmen so oder so der EU-Verordnung anpassen müssen. Die Unternehmen hätten meist den europäischen Raum als Absatzmarkt im Blick, dann müssten sie sich an die EU-Verordnung halten. Die EU-Verordnung werde deshalb auch in der Schweiz Auswirkungen haben.

Tagesschau, 19.07.2023, 19:30 Uhr

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