Die EU-Aussenminister beschlossen die Verlängerung der Sanktionen gegen die von Russland einverleibte Schwarzmeer-Halbinsel Krim.
- Kreuzfahrtschiffe aus der EU dürfen damit weiterhin nicht in Häfen des von der Ukraine abgetrennten Territoriums einlaufen.
- Zudem sollen auch die Export- und Investitionsverbote für EU-Unternehmen bis zum 23. Juni 2018 gültig bleiben.
- Diese treffen Branchen wie Energie, Transport oder Telekommunikation auf der Krim.
Auf EU-Seite steht bis Ende Juli auch noch eine Entscheidung über die auslaufenden Wirtschaftssanktionen gegen Russland an. Es gilt als sicher, dass auch sie verlängert werden.
Die Staats- und Regierungschefs hatten sich 2015 darauf geeinigt, die Handels- und Investitionsbeschränkungen gegen Russland erst dann aufzuheben, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensabkommens für den Ukraine-Konflikt komplett erfüllt sind. Dies ist bislang nicht der Fall.
Mit den Sanktionen soll der russische Präsident Wladimir Putin dazu bewegt werden, seinen Einfluss auf die prorussischen Separatisten in der Ostukraine für eine Beilegung des Konfliktes zu nutzen.