Der Oberste Gerichtshof der USA hat das Einreiseverbot von US-Präsident Donald Trump vorläufig genehmigt. Die Einreisesperre ist gegen sechs überwiegend muslimische Länder gerichtet.
Damit hob der Gerichtshof zwei einstweilige Verfügungen auf, die von niederen Instanzen verhängt worden waren und die die Einreisesperre nur eingeschränkt zugelassen hatten. Derzeit laufen Verfahren an zwei Bundesberufungsgerichten, bei denen es um das Einreiseverbot geht. So lange deren Entscheidungen ausstünden, sollten die verhängten Einschränkungen für das Einreiseverbot ausgesetzt werden, verfügte der Gerichtshof.
Der Einreisestopp gilt für Reisende aus dem Tschad, dem Iran, Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen. Die Regierung hatte argumentiert, diese Länder genügten den Anforderungen der USA für ausreichende Sicherheitsüberprüfungen von Visa-Antragstellern und Informationsaustausch nicht.
Bereits dritte Version
Die Vorinstanzen hatten geurteilt, dass Menschen aus diesen sechs Ländern nicht aus den USA ferngehalten werden dürfen, wenn sie eine glaubhafte familiäre Beziehung mit jemanden in den Vereinigten Staaten nachweisen können.
Es ist die dritte Version von Trumps Einreiseverbot. Die zweite Version lief im September aus und wurde durch die jetzige ersetzt. Trump hat die Erlasse mit der nationalen Sicherheit begründet. Menschenrechtsgruppen sehen in dem Bann dagegen eine Diskriminierung von Muslimen, die gegen die amerikanische Verfassung verstosse.