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Knatsch um Brexit
Aus Tagesschau vom 12.10.2016.
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International May will Parlament beim Brexit aussen vor lassen

Die britische Regierung will das Parlament nicht über den Austritt aus der EU abstimmen lassen. Dies stösst vielen Abgeordneten sauer auf – zumal die Regierung offenbar einen «harten Brexit» anstrebt. Das letzte Wort über ein Brexit-Votum des Parlaments könnte die Justiz haben.

Geht es nach der britischen Regierungschefin Theresa May, kann das Parlament über den Brexit debattieren, nicht aber abstimmen. Es werde kein Votum geben, sagte die Sprecherin der britischen Premierministerin.

In Westminster – Tagungsort des Parlaments – kommt das nicht gut an. Dreimal so viele Abgeordnete haben dort gegen den Brexit gestimmt als dafür. Für zusätzlichen Zündstoff sorgen Spekulationen, wonach die Regierung einen «harten Brexit» anstrebt – also einen Ausstieg aus dem EU-Binnenmarkt ohne weitere Freihandelskonzessionen.

Theresa May beim Verlassen der Downing Street.
Legende: Zieht die Regierung den EU-Austritt ohne Mitsprache des Parlaments durch? Theresa May will kein Votum der Abgeordneten. Getty Images

Kritik aus unterschiedlichen politischen Lagern

Namhafte Politiker warnen, für einen «harten Brexit» gebe es weder ein Mandat durch das Referendum noch durch das Unterhaus. «Die Briten haben sich für den Brexit entschieden und ich akzeptiere den Entscheid. Wir verlassen die EU. Aber zu welchen Bedingungen? Diese Frage wurde im Referendum gar nicht definiert. Deshalb muss das Parlament hier mitreden können», sagte etwa Ed Miliband, ehemaliger Labour-Parteipräsident.

Ex-Vizepremier Nick Clegg betonte, dass es einen Riesen-Unterschied sei, ob Grossbritannien mit der EU auch noch gleich den Binnenmarkt verlasse oder nicht. «Da uns die Brexit-Befürworter das nie vor der Abstimmung erklärt haben, sollten jetzt die Abgeordneten darüber mitentscheiden können», fügte der Abgeordnete der Liberaldemokraten an.

Unzulässiger Alleingang? Eine Frage für die Justiz

Ob ein Auslösen des Austrittsprozesses ohne Einverständnis des Parlaments vollzogen werden kann, muss auch rechtlich noch geklärt werden. Vor einem Londoner Gericht beginnt am Donnerstag eine entsprechende Anhörung. Brexit-Gegner sehen eine Entscheidung über die Köpfe der Parlamentarier hinweg als eine Verletzung europäischer Rechtsakte an, die Grossbritannien mit dem Beitritt zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1973 übernommen hat.

Aus Papieren, die seitens der Regierung beim Gericht eingereicht wurden, geht hervor, dass sich das Kabinett als zuständige Vertretung des Königshauses sieht: Entscheidung zum Rückzug aus der EU sei ein Kronrecht, das stellvertretend für den Monarchen von der Regierung wahrgenommen werde.

Regierung unbeirrt auf Brexit-Kurs

Sollten die Beschwerdeführer letztlich Recht bekommen, könnte sich der Austrittsprozess wegen des dann erforderlichen parlamentarischen Abstimmungs- und Gesetzgebungsverfahrens erheblich verzögern. May müsste zudem für eine entsprechende Mehrheit im Parlament sorgen, um den Austrittsantrag durchzusetzen.

Noch zeigt sich die Regierung aber kompromisslos. «Wir werden uns gegen jeden Versuch wehren, das Resultat der Abstimmung rückgängig zu machen, den Austritt zu verzögern oder Grossbritannien sozusagen durch die Hintertüre wieder in die EU zu führen», meinte der für den Brexit zuständige Minister David Davies.

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