- Das türkische Verfassungsgericht hat die Entlassung von zwei Journalisten aus der Untersuchungshaft angeordnet.
- Das Gericht in Ankara sah die Rechte von Sahin Alpay und Mehmet Altan verletzt.
- Den beiden wird in unterschiedlichen Verfahren Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vorgeworfen.
- Alpay und Altan sitzen seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.
Die beiden Journalisten Alpay und Altan sowie der «Cumhuriyet»-Journalist Turhan Günay, der bereits zuvor aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, hatten individuelle Beschwerde beim Verfassungsgericht eingelegt. Sie beklagten etwa, dass gegen ihr Recht auf Freiheit und Sicherheit, Meinungs- und Pressefreiheit verstossen wurde. Das Verfassungsgericht gab ihnen jetzt Recht.
Nach Meinung von Experten ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts ein Präzedenzfall für andere Journalisten in türkischer Untersuchungshaft. So könnte sich das Urteil etwa auch Urteil positiv auf den Fall des inhaftierten «Welt»-Korrespondenten Deniz Yücel auswirken. Der Deutsch-Türke hatte ebenfalls Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht.