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Der chinesische Friedensnobelpreisträger und Dissident Liu Xiaobo.
Legende: Liu soll Hauptverfasser der Charta 08 sein. Darin fordern über 300 Intellektuelle freie Wahlen oder Gewaltenteilung. Reuters

Menschenrechtler frei China entlässt Friedensnobelpreisträger Liu Xiaobo aus Gefängnis

Liu hat eine unheilbare Leberkrebserkrankung. Er darf sein Leiden nun ausserhalb des Gefängnisses behandeln lassen.

Der chinesische Friedensnobelpreisträger Liu Xiaobo ist wegen «Leberkrebs im späten Stadium» freigelassen worden. Sein Anwalt sprach von einer «Bewährung aus medizinischen Gründen». Der 61-jährige Bürgerrechtler ist vom Gefängnis ins Krankenhaus in Shenyang in der Provinz Liaoning gebracht worden.

Damit ist Liu praktisch auf freien Fuss gesetzt worden, ein Hinweis auf die Schwere der Krebserkrankung. Es soll in dieser Phase kaum Heilungschancen für Liu geben. Bisher hatte Chinas Regierung die Forderungen nach einer Freilassung des Ehrenvorsitzenden des chinesischen Pen-Clubs unabhängiger Schriftsteller immer zurückgewiesen.

Kämpfer für die Demokratie

Der Bürgerrechtler, der sich für Demokratie und Menschenrechte in China eingesetzt hatte, war 2009 wegen «Untergrabung der Staatsgewalt» zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Liu Xiaobo war Mitverfasser der 2008 von 300 Intellektuellen unterzeichneten «Charta 08», in der ein «freier, demokratischer und verfassungsmässiger Staat» in China gefordert werden.

Der Literaturwissenschaftler hatte schon nach der blutigen Niederschlagung der Demokratiebewegung 1989 in Peking wiederholt in Haft gesessen – insgesamt fünf Jahre. Er erhielt 2010 den Friedensnobelpreis. Bei der Übergabezeremonie in Oslo blieb sein Stuhl leer. Seine Frau Liu Xia lebt seit damals unter Hausarrest in ihrer Wohnung in Peking.

Der Leberkrebs sei am 23. Mai offen zu Tage getreten und diagnostiziert worden, berichtete ein Anwalt, der ebenfalls mit dem Fall Liu vertraut ist. Nach der Freilassung zur medizinischen Behandlung dürften ihn Familienmitglieder wie seine Frau jetzt besuchen. «Aber ich weiss nicht, ob Liu Xia ihn bereits gesehen hat», sagte der Anwalt, da wenig Kontakt zu ihr möglich ist.

Keine Ausreise in die USA

Die Freilassung gelte nur für China, nicht die USA, sagte der Anwalt auf Spekulationen, es stehe vielleicht eine Ausreise bevor. Nach seiner Darstellung ist Liu Xiabo auch nicht wirklich frei. Ein Anwalt könne ihn bislang nicht besuchen. Auch sei unklar, wie es ihm wirklich gehe. «Ich weiss nicht, wie ernst sein Gesundheitszustand jetzt ist», so der Anwalt.

Menschenrechtsgruppen übten scharfe Kritik an der Behandlung des Friedensnobelpreisträgers. «Es macht die ganze Sache noch schlimmer, dass Liu Xiaobo mit einer schweren Krankheit im Gefängnis diagnostiziert wird, wo er gar nicht erst hätte hingebracht werden dürfen», sagte ein Experte von Amnesty International. Die Behörden müssten sofort sicherstellen, dass er angemessene medizinische Behandlung und Zugang zu seiner Familie bekomme.

«Die Behörden müssen auch den beschämenden und illegalen Hausarrest für seine Frau Liu Xia beenden», sagte Amnesty weiter. Sie müsse frei Besucher empfangen und reisen dürfen – und wieder mit Liu Xiaobo zusammenkommen können. China müsse ferner «sofort und ohne Bedingung» all jene freilassen, die allein für die Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert worden seien, forderte der Amnesty-Experte.

Wir beobachten seit Jahren, dass schwer erkrankte oder gefolterte politische Gefangene in China aus der Haft entlassen werden, damit sie zuhause und nicht in Polizeigewahrsam sterben.
Autor: Ulrich Delius von der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)

Die Freilassung ist für die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) auch kein Zeichen für ein Umdenken der Führung Chinas. «Wir beobachten seit Jahren, dass schwer erkrankte oder gefolterte politische Gefangene in China aus der Haft entlassen werden, damit sie zuhause und nicht im Polizeigewahrsam sterben», sagte Ulrich Delius von der GfbV.

Es sei gängige Praxis bei Tibetern. So versuchen Behörden, «ihr Gesicht zu wahren und Vorwürfen zu entgehen, Menschen seien durch die Haftumstände oder Folter ums Leben gekommen».

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