Auf den ersten Blick wirken der UNO-Flüchtlingspakt und der in Marrakesch angenommene UNO-Migrationspakt wie zwei Fassungen desselben Papiers. Die Vereinten Nationen fahren bei dem Thema aber zweigleisig. Für sie sind die Begriffe «Flüchtling» und «Migrant» nicht gleichbedeutend.
Nach internationalem Recht gelten für den Umgang mit Flüchtlingen auch andere Regeln als für den Umgang mit Migranten. Der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zufolge sind Migranten Menschen, die ihren Wohnort verlassen – egal aus welchen Gründen, wie lange und ob freiwillig oder unfreiwillig.
Flüchtlinge bilden dabei eine Untergruppe: Sie sind Migranten, die aus ihrer Heimat wegen Gewalt und Konflikten flüchten – etwa wegen des Kriegs in Syrien – oder weil sie dort verfolgt werden.
Unterschiedliche Herausforderungen
Zwei getrennte UNO-Pakte gibt es auch deshalb, weil beide betroffenen Gruppen meist mit ganz anderen Herausforderungen kämpfen. Flüchtlinge werden zum Beispiel häufig in Notlagern untergebracht und humanitär versorgt.
Hier geht es zunächst um ihr Überleben und die Frage, ob sie in ihre Heimat zurückkehren können. Migranten, die keine Flüchtlinge sind, müssen dagegen etwa vor Ausbeutung in Arbeitsverhältnissen an ihrem neuen Wohnort geschützt werden.
Der Umfang beider Papiere ist in etwa gleich: Der Uno-Flüchtlingspakt ist 21 Seiten und der UNO-Migrationspakt 32 Seiten lang. Keines der beiden Dokumente ist rechtlich bindend.