Für die Väter zweier Mädchen aus Genf ist es die lange erhoffte Erlösung: Ihre Kinder, heute 15 und 9 Jahre alt, sind zurück auf Schweizer Boden.
Dies nach jahrelangem Bangen: 2016 waren die Mädchen von ihrer gemeinsamen Mutter nach Syrien entführt worden, die Frau schloss sich dort dem Islamischen Staat an.
Die beiden Väter aus zwei Beziehungen der Frau blieben in der Schweiz und kämpften jahrelang darum, dass ihre Kinder zurückgeholt werden.
EDA bestätigt erfolgreiche Aktion
Nun ist es den Schweizer Behörden nach monatelangen Bemühungen gelungen, die beiden Mädchen in die Schweiz zurückzuführen. Die Mädchen wurden am Montag von Beamtinnen und Beamten in die Schweiz zurückbegleitet, das ergaben Recherchen von SRF. Das Aussendepartement EDA hat dies auf Twitter bestätigt.
Die Rückführungsaktion des Bundes war nicht ohne Risiko: Die Kinder befanden im Nordosten des Bürgerkriegslandes Syrien in einem Camp, wo Frauen und Kinder aus dem ehemaligen Herrschaftsgebiet des IS interniert sind.
Kontrolliert werden Gebiet wie Camps von kurdisch geführten Milizen, die im Nordosten Syrien eine autonome Zivilverwaltung aufgebaut haben, die allerdings international nicht anerkannt ist – auch die Schweiz unterhält keine offiziellen diplomatischen Beziehungen. Es dürfen also Verhandlungen hinter den Kulissen nötigen gewesen sein, wobei die kurdische Verwaltung stets betont hatte, sie unterstütze Rückführungen.
Bund entzieht der Mutter den Pass
Zurück im Internierungscamp bleibt die Mutter der beiden Mädchen, sowie eine Halbschwester.
Der Bundesrat lehnt es ab, erwachsene sogenannte Dschihad-Reisende – also Personen, die sich aus der Schweiz ins selbsterklärte Kalifat begeben hatten – aktiv zurückzuführen.
Bei erwachsenen Dschihad-Reisenden mit Doppelbürgerschaft strebt der Bund an, ihnen die Schweizer Staatsbürgerschaft zu entziehen; so geschehen im Fall der Mutter der beiden Mädchen aus Genf. Ihr wurde rechtskräftig die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen, sie ist gemäss Angaben des Bundes von Anfang 2020 Französin.
Erster Anlauf für Rückführung ist gescheitert
Der Umstand, dass für die Mutter eine Rückkehr in die Schweiz von den Bundesbehörden ausgeschlossen wurden, dürfte denn auch der Grund sein, weshalb die Rückführung der Kinder erst jetzt erfolgte: Die Mutter weigerte sich gemäss mehreren Quellen von SRF wiederholt, ihre Kinder in Begleitung des Bundes in die Schweiz reisen zu lassen.
Nötig waren offenbar längere Verhandlungen mit der Mutter sowie der lokalen kurdischen Selbstverwaltung. Zuletzt weilte eine Schweizer Delegation im November in Nordostsyrien, um letzte Details zu besprechen. Nun hat es offensichtlich funktioniert.
Die Genfer Behörden haben sich seit Monaten auf die Rückkehr der Kinder vorbereitet: Sie dürften zunächst in die Obhut des Staates gelangen, werden psychologisch betreut, bis entschieden ist, ob und wann sie wieder bei ihren Vätern – mit denen sie sich in den letzten Monaten über Videotelefonie unterhalten konnten – zurückkehren können.