Was ist der europäische Haftbefehl? Es handelt sich um einen Haftbefehl, den die Justiz eines EU-Landes ausstellt. Dieser gilt in der gesamten Europäischen Union. Die Schweiz ist nicht direkt betroffen, es gibt allerdings Auslieferungsabkommen zwischen der Schweiz und EU-Ländern. Das Land, welches den Haftbefehl ausstellt, ersucht so die Festnahme einer gesuchten Person in einem anderen EU-Land, sowie die Übergabe dieser Person zur Strafverfolgung. Im Falle von Carles Puigdemont stellte die spanische Staatsanwaltschaft den Haftbefehl letzten Freitag aus, nachdem ein erster europäischer Haftbefehl im Dezember vom obersten spanischen Gericht zurückgezogen wurde.
Auf welcher Grundlage wird der europäische Haftbefehl ausgestellt? Der europäische Haftbefehl existiert seit 2004. Er ersetzte die langwierigen Auslieferungsverfahren, die bis dahin in der EU angewandt wurden. Das Verfahren beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der gerichtlichen Entscheidungen zweier Länder.
Wie häufig werden solche Haftbefehle ausgestellt? Die letzten Zahlen der EU-Kommission stammen von 2014. Damals wurden rund 14'700 Haftbefehle ausgestellt. 9660 Personen wurden ermittelt und/oder festgenommen, 5480 Personen wurden in das Gesuchsland übergeben. Jährlich werden meist zwischen 10'000 und 15'000 europäische Haftbefehle ausgestellt.
Wie wird er ausgeführt? Im Land, wo der Haftbefehl ausgeführt wird, prüft die Justiz, ob dieser anwendbar ist. Die Justizbehörden treffen alle Entscheidungen, die politische Ebene wirkt nicht mit – es gibt also keine Verhandlungen zwischen den jeweiligen Aussenministerien. Innert 60 Tagen muss der Gesuchte an das Land übergeben werden, das den Haftbefehl ausstellt. Stimmt die Person der Übergabe zu, muss sie innert zehn Tagen geschehen. Ob Puigdemont der Übergabe zustimmt, ist ungewiss.
Wann wird der Haftbefehl ausgeführt? Gewisse Voraussetzungen müssen erfüllt sein. So muss bei einem oder mehreren Delikten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr drohen. Zudem muss der Tatbestand in beiden Ländern gelten. Unklar ist dies im Fall von Puigdemont beim Vorwurf der Rebellion. Puigdemont wird allerdings auch die Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen – und diese ist in Deutschland auch illegal.
Wann kann ein EU-Land die Auslieferung ablehnen? Abgelehnt werden kann die Auslieferung grundsätzlich nur, wenn der Betroffene bereits wegen derselben Straftat verurteilt wurde, das Mindestalter für die Strafmündigkeit noch nicht erreicht hat oder die Straftat im Land der Verhaftung unter eine Amnestie fällt. Hinzu kommen einzelne mögliche Gründe, etwa eine Verjährung der Straftat oder eine fehlende Rechtsgrundlage.
Wer entscheidet über Puigdemonts Auslieferung? Da Puigdemont im Bundesland Schleswig-Holstein festgenommen wurde, liegt die Prüfung beim Oberlandesgericht Schleswig und der Generalstaatsanwaltschaft des Landes. Sollte Deutschland Puigdemont nicht ausliefern, könnte er frei innerhalb der EU reisen oder in Deutschland bleiben. Wird er an Spanien ausgeliefert, kommt es voraussichtlich zu einem Gerichtsverfahren. Puigdemont droht in Spanien eine mehrjährige Freiheitsstrafe.