- Nach einer langjährigen Debatte tritt in den Niederlanden heute ein Burkaverbot in Kraft.
- Gesichtsbedeckende Kleidung darf in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Spitälern, Ämtern oder im öffentlichen Nahverkehr nicht mehr getragen werden.
- Wer sich weigert, kann mit einer Geldbusse von mindestens 150 Euro bestraft werden.
- Ob das neue Verbot durchgesetzt wird, ist unklar. Mehrere Städte und die Polizei kündigten an, sich nicht daran zu halten.
Das Innenministerium mahnte Kommunen und zuständige Stellen, das ab dem heutigen Donnerstag geltende Verbot auch durchzusetzen. Sicherheitsbeamte sollen verschleierte Frauen zunächst auffordern, ihr Gesicht zu zeigen. Wenn sie sich weigern, kann ihnen der Zugang zu öffentlichen Gebäuden untersagt werden und es drohen Geldstrafen von mindestens 150 Euro. Das Verbot gilt auch für andere Gesichtsbedeckungen wie Integralhelme oder Sturmhauben.
Verbot im Tessin und in St. Gallen
Als erstes Land Europas hatte Frankreich 2011 die Vollverschleierung verboten. Mehrere Länder folgten. In der Schweiz gilt im Kanton Tessin ein Burka-Verbot seit Juli 2016, in St. Gallen seit Jahresbeginn.
Derzeit ist zudem eine Volksinitiative für ein schweizweites Verhüllungsverbot hängig. In Dänemark ist das Vollverschleierungsverbot seit genau einem Jahr in Kraft. Bisher wurde nach Angaben der Behörden in 39 Fällen ein Bussgeld zwischen umgerechnet 134 und 1340 Euro verhängt, darunter gegen 22 Frauen, die Burka oder Nikab trugen.
Viele halten die Vollverschleierung für ein Symbol der Unterdrückung von Frauen im Islam. Kritiker aber sehen in dem Verbot einen Verstoss gegen die Religionsfreiheit. In den Niederlanden gibt es schätzungsweise 150 Frauen, die regelmässig die Burka oder den islamischen Schleier Nikab tragen.
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Bild 1 von 6. Hidschab: Arabische Bezeichnung für islamisch begründete Körperbedeckung. Umgangssprachlich bedeutet das nur die Bedeckung des weiblichen Kopfhaars mit einem Tuch oder leichten Schal. Bildquelle: dpa.
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Bild 2 von 6. Al-Amira: Besteht aus zwei Teilen. Ein Teil verdeckt den Kopf, der andere liegt über den Schultern. Kann in verschiedenen Farben getragen werden. Bildquelle: dpa.
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Bild 3 von 6. Chimar: Der Chimar ist ein Schleier, der bis zur Taille reicht. Das Gesicht ist nicht bedeckt. Er kann in verschiedenen Farben getragen werden. Bildquelle: dpa.
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Bild 4 von 6. Tschador: Der Tschador darf nur in Schwarz getragen werden. Er bedeckt den ganzen Körper – ausser Gesicht und Hände. Unter ihm wird oft ein kleiner Schleier getragen. Bildquelle: dpa.
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Bild 5 von 6. Niqab: Der Niqab ist schwarz. Er bedeckt Körper und Gesicht. Lediglich die Augen sind zu sehen. Bildquelle: dpa.
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Bild 6 von 6. Burka: Die afghanische Burka besteht aus einem grossen Stofftuch. Körper und Gesicht sind verhüllt. Pakistanische Burkas lassen die Augen frei. Im Oman wird unter der Burka lediglich eine Gesichtsmaske verstanden. Bildquelle: dpa.