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Nach mehr als 15 Jahren USA wollen auf Bundesebene Todesstrafe wieder vollstrecken

  • In den vergangenen Jahren haben sich diverse US-Bundesstaaten von der Todesstrafe verabschiedet.
  • Die Regierung von US-Präsident Donald Trump schlägt für die Bundesebene einen anderen Weg ein.
  • Schon in einigen Monaten soll es nach langer Pause wieder Hinrichtungen geben.

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Noch kein endgültiges Aus für die Todesstrafe
aus SRF 4 News aktuell vom 14.03.2019.
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Die USA wollen auf Bundesebene erstmals nach mehr als 15 Jahren wieder die Todesstrafe vollstrecken. Justizminister William Barr habe eine entsprechende Änderung in die Wege geleitet, teilte das US-Justizministerium in Washington mit.

Es sei bereits die Exekution von fünf Häftlingen angeordnet worden, gegen die die Todesstrafe verhängt worden sei. Diese seien alle unter anderem wegen Mordes an Kindern und Jugendlichen verurteilt worden, hiess es. Ihre Exekutionen seien für Dezember und Januar geplant. Weitere Hinrichtungen würden zu einem späteren Zeitpunkt angesetzt. Menschenrechts- und Bürgerrechtsorganisationen reagierten empört.

Die Schweiz und die Todesstrafe

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Todesstrafe in der Schweiz? Die Diskussion darüber liegt gar nicht so weit zurück. Im August 2010 lancierte ein Bürgerkomitee eine Initiative, die die Einführung der Todesstrafe bei sexuellem Missbrauch mit Mord verlangte.

Die Initiative kam allerdings nie zur Abstimmung: Nur einen Tag nach der Lancierung, zogen die Initianten das Begehren wieder zurück. Ihr Anliegen sei lediglich gewesen «die Bevölkerung auf Missstände im Schweizer Rechtssystem aufmerksam zu machen». Dieses stehe fälschlicherweise auf der Täter- statt auf der Opferseite.

Die Todesstrafe wurde in der Schweiz 1942 mit der Einführung des Strafgesetzbuchs abgeschafft. Erst 50 Jahre später – im Jahr 1992 – wurde die Todesstrafe auch aus dem Militärstrafgesetz gestrichen. In der Bundesverfassung steht zudem ausdrücklich, dass die Todesstrafe verboten ist.

In den vergangenen Jahren hatten mehrere US-Bundesstaaten die Todesstrafe abgeschafft oder deren Vollstreckung ausgesetzt. Nach Angaben des Death Penalty Information Centers gibt es diese Höchststrafe inzwischen in rund 20 der 50 US-Staaten nicht mehr.

Im März hatte auch Kalifornien – jener US-Staat mit der grössten Zahl von Häftlingen in Todestrakten – die Todesstrafe per Dekret ausgesetzt, was auf Kritik von US-Präsident Donald Trump stiess.

«Den ultimativen Preis bezahlen»

Trump ist seit langem ein Befürworter der Todesstrafe. Nach dem rechtsradikal motivierten Angriff auf eine Synagoge in Pittsburgh im vergangenen Herbst hatte Trump einmal mehr mit deutlichen Worten für eine häufigere Verhängung der Todesstrafe – und für deren Vollstreckung – geworben. Menschen, die solche Verbrechen begingen, müssten die Todesstrafe bekommen, sagte er damals. «Sie sollten den ultimativen Preis bezahlen.»

Fälle, in denen Straftäter von Bundesgerichten zum Tode verurteilt wurden, liegen in der Hand der Bundesregierung. Zuletzt hatte es 2003 eine Hinrichtung auf Bundesebene in den USA gegeben. Die Todesstrafe wurde seitdem zwar weiter verhängt, aber nicht vollstreckt. Das will die Regierung von Trump nun ändern.

Amnesty International ist empört

Die erste der zunächst fünf angesetzten Hinrichtungen ist laut Justizministerium für den 9. Dezember geplant. Es handelt sich dabei um einen Rechtsradikalen, der 1999 wegen des Mordes an einer dreiköpfigen Familie verurteilt worden war. Unter den Opfern war damals ein achtjähriges Mädchen. Barr sagte, man sei es den Opfern und ihren Familien schuldig, dass die verhängte Todesstrafe auch vollstreckt werde.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International nannte die Entscheidung empörend. Dies sei der jüngste Hinweis auf die Missachtung von Menschenrechten durch die Trump-Regierung. Die Todesstrafe sei eine ultimativ grausame und unmenschliche Bestrafung.

Die amerikanische Bürgerrechtsorganisation ACLU mahnte, die US-Regierung sollte unter keinen Umständen die Erlaubnis haben, Menschen hinzurichten. «Dieser Schritt wird unser Land Jahrzehnte zurückwerfen», beklagte die Organisation.

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