Haben Sie in der letzten Woche auch unzählige Mails bekommen, in denen Unternehmen Sie auf die neuen Datenschutzbestimmungen hinwiesen? Seit Freitag ist die neue Datenschutz-Grundverordnung in der EU in Kraft und die neuen Regelungen sorgen für viel Unklarheiten.
Grabsteine als Speichermedien
Keine Glückwünsche mehr
Unternehmen, Website-Betreiber, Fotografen, Newsletter-Versender und Blogger fragen sich, ob sie der Richtlinie gerecht werden und wollen kein Bussgeld riskieren. Das treibt interessante Blüten.
Auch beim Zahnarzt...
Bahnhof?
Aber auch aufgeweckten Schülern ist die Änderung nicht entgangen.
Recht auf Vergessen...
Für viele Newsletter-Geplagte sind die neuen Datenschutz-Regeln sogar ein Grund zur Freude oder doch nicht?
Weniger Newsletter? Auch ok.
Ist das zu Ende gedacht?
Der ganze Hype um den #DSGVO löst aber vor allem viel Spott aus.
Ein bisschen Häme.
Das Ende ist nahe.
Die Netzgemeinde gibt aber gerne auch Hinweise darauf, was leider nicht unter die Datenschutz-Verordnung fällt.
Was #DSGVO nicht kann
Klar ist: #DSGVO kann nicht mehr als...
Chuck Norris!
Und wenn Sie wissen möchten, was sich wirklich ändert. Hier unsere Infografik zum Thema.