- Die EU-Kommission hat dem Kabelsalat den Kampf angesagt: Europäische Nutzer sollen in Zukunft nur noch ein Kabel zum Laden von Handys, Tablets oder Kopfhörern brauchen.
- Gängiger Standard soll der USB-C-Anschluss werden, den schon heute viele Firmen wie Samsung und Motorola verbauen.
Die Brüsseler Behörde hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, nach dem die Ladebuchsen in Elektrogeräten vereinheitlicht werden sollen. Vor allem für Apple mit seinem hauseigenen Lightning-Anschluss wäre die Vereinheitlichung ein Ärgernis.
Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich lange genug über inkompatible Ladegeräte geärgert.
Zugleich profitiere die Umwelt von einer Vereinheitlichung der Ladebuchsen, weil deutlich weniger Elektroschrott entstehe, argumentierte Vestager. Verbraucher sollen durch den Vorschlag der EU-Kommission 250 Millionen Euro im Jahr sparen.
Mit ihrem Vorstoss setzt die EU-Kommission der freiwilligen Kooperation mit der Industrie nach jahrelangem Zögern ein Ende. Schon 2009 einigten sich 14 Handy-Hersteller – unter ihnen Apple – auf Druck Brüssels in einer Selbstverpflichtung auf einen einheitlichen Standard für Netzteile.
Bei den Buchsen in Smartphones und Tablet-Computern blieben von einst mehreren Dutzend Typen noch drei übrig: Das inzwischen veraltete Micro-USB, das neuere USB-C und die dünneren Lightning-Anschlüsse von Apple.
USB-C soll Standardanschluss werden
Die USB-C-Buchsen sollen dem Kommissionsvorschlag zufolge in Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörern, tragbaren Lautsprechern und Hand-Konsolen Standard werden. Ausserdem schlägt die Behörde vor, dass Konsumenten neue Geräte in Zukunft ohne Ladegerät kaufen können müssen, denn schliesslich liegen in den meisten Haushalten ohnehin Netzteile herum. Auch soll die Schnelllade-Technologie in allen Geräten vereinheitlicht werden.
Bis all dies Realität ist, dürfte es noch dauern. Zunächst müssen EU-Parlament und EU-Staaten darüber verhandeln. Anschliessend müssen die neuen Regeln in nationales Recht umgewandelt werden, ehe den Herstellern eine Übergangszeit von zwei Jahren gewährt werden soll.