- Ein Berufungsgericht in den USA hat Donald Trumps Einreiseverbote teilweise aufgehoben.
- Betroffen sind Staatsangehörige von sechs überwiegend muslimischen Ländern.
- Bestimmten Familienmitgliedern darf die Einreise nicht mehr verweigert werden.
Das Oberste Gericht der USA hatte zwar vor Kurzem entschieden, dass der Einreisestopp in Teilen in Kraft treten darf, bis es im Oktober in der Hauptsache entscheidet. Bis dahin soll aus den betreffenden Ländern nur in die USA einreisen dürfen, wer «echte» (bona fides) Beziehungen in das Land nachweist.
Das Gericht mit Hauptsitz in San Francisco verkündete, dass Grosseltern, Tanten und Onkeln sowie Cousins und Cousinen Betroffener die Einreise nicht verweigert werden darf – anders als dies die Trump-Regierung wollte. Die drei Richter erklärten einstimmig, die US-Regierung habe nicht ausreichend erklärt, warum der Einreisestopp auch für diese Menschen gelten solle.
Nächste Verhandlung im Oktober
Die Einreisesperren traten am 29. Juni in Kraft. Sie gelten für einen Zeitraum von 90 Tagen für all jene Menschen aus den Ländern Iran, Sudan, Syrien, Jemen, Libyen und Somalia, die keine engen Verbindungen in die USA nachweisen können. Das Flüchtlingsprogramm wird zudem für 120 Tage ausgesetzt, allerdings lockerte das Berufungsgericht auch hier die Vorgaben.
Das Oberste Gericht, der Supreme Court, hat für den 10. Oktober eine Verhandlung angesetzt. Allerdings ist der Geltungszeitraum des Einreisestopps dann bereits abgelaufen. Um Trumps Einreisesperren gibt es seit vielen Monaten ein juristisches Hin und Her.