- Lange wurde in der deutschen Bundesregierung um das Gebäudeenergiegesetz gestritten.
- Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Beratung im Bundestag gestoppt.
Nach einem Eilantrag der Union kann die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz, auch als Heizungsgesetz bekannt, nicht mehr vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen.
Gemäss einer Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts wird dem Bundestag «aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf» nicht mehr in der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Dies ist die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause des Parlaments.
Niederlage für Ampelkoalition
Den Eilantrag hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann gestellt. Als Begründung wurde angeführt, dass dem Bundestag die Beratung und Schlussabstimmung untersagt werden müsse, wenn der Gesetzesentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorgelegt worden sei.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist eine schwere Niederlage für die Ampelkoalition. Sie hatte versucht, das umstrittene Gesetz am Freitag und damit am letzten Tag vor der Sommerpause im Bundestag zu verabschieden.