- Das britische Parlament hat das Ratifizierungsgesetz für das Brexit-Abkommen verabschiedet.
- Damit kann es von Königin Elizabeth II. in Kraft gesetzt werden.
- Das Unterhaus hatte bereits Anfang Januar grünes Licht für den Brexit gegeben, danach wanderte das Gesetz ins Oberhaus.
Das Oberhaus verzichtete nun auf Änderungsforderungen zum Gesetzestext von Premierminister Boris Johnson, nachdem die Abgeordneten des Unterhauses zuvor fünf derartige Anträge abgelehnt hatten.
Das House of Lords – oder eben Oberhaus – hatte am Dienstag für mehrere Änderungen am Brexit-Gesetz gestimmt. Unter anderem betrafen diese die der Rechte der in Grossbritannien lebenden EU-Bürger, die nach dem Willen der Lords einen schriftlichen Nachweis für ihr Bleiberecht nach dem Brexit erhalten sollten.
Verzögerung verhindert
Das Unterhaus lehnte die Änderungsanträge des Oberhauses aber ab. Damit drohte das Brexit-Gesetz gut eine Woche vor dem EU-Austritt Grossbritanniens zwischen den beiden Häusern hin und her zu pendeln. Das Oberhaus gab nun nach.
Nach der endgültigen Gesetzesverabschiedung soll das Brexit-Abkommen am 29. Januar vom EU-Parlament ratifiziert werden. Der Brexit ist für den 31. Januar vorgesehen.