- Nach dem Tod der Afroamerikanerin Breonna Taylor bei einem Polizeieinsatz in Louisville wird lediglich einer der drei Beamten angeklagt.
- Er wird angeklagt, weil er andere Bewohner in dem Mehrfamilienhaus gefährdet habe.
- Nach der Veröffentlichung der Anklage kam es zu Protesten und Zusammenstössen zwischen Polizei und Demonstranten.
Die Ermittler seien zum Schluss gekommen, dass die beiden anderen Polizisten sich selbst verteidigt hätten, sagte am Mittwoch der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaats Kentucky. Der Name von Breonna Taylor war seit ihrem Tod im März zu einem Symbol der Bewegung gegen Rassismus und Polizeigewalt geworden.
Schon zur Verkündung des Entscheids hatten sich Demonstranten in der Innenstadt von Louisville versammelt. Die Anklage wurde mit Enttäuschung und Wut aufgenommen.
In der Stadt formierten sich Protestmärsche, nach ersten Zusammenstössen mit der Polizei wurden mehrere Demonstranten festgenommen, zwei Polizisten wurden angeschossen. Die Behörden hatten aus Angst vor Ausschreitungen bereits vorsorglich die Nationalgarde in die Stadt beordert und Sperren errichtet.
Tödlicher Einsatz im März
Mitte März waren die Polizisten mitten in der Nacht mit einem Durchsuchungsbefehl bei Taylors Wohnung eingetroffen. Der Untersuchung zufolge klopften sie an der Tür und gaben sich als Polizei zu erkennen. Dafür gebe es einen Zeugen. Als sie keine Antwort erhielten, hätten sie die Tür aufgebrochen. In der Wohnung hätten sie einen Mann und eine Frau gesehen, sagte Cameron.
Der Mann – Taylors Freund – habe als Erster geschossen und einen der Beamten am Bein verletzt. Daraufhin hätten die Polizisten das Feuer eröffnet und 32 Schüsse abgegeben. Sie trafen die unbewaffnete Breonna Taylor mindestens fünfmal, ihren Freund nicht. Von den Kugeln, die die 26-jährige Rettungssanitäterin trafen, sei eine tödlich gewesen.
Einer der Polizisten habe zehnmal von ausserhalb der Wohnung geschossen und einige seiner Kugeln hätten die Nachbar-Apartments getroffen, sagte Cameron. Der Beamte wurde wegen «mutwilliger Gefährdung» in drei Fällen angeklagt. Dafür drohen ihm dreimal bis zu fünf Jahre Haft.