Die EU-Kommission hat grünes Licht für das Schweizer Covid-Zertifikat gegeben, wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag in Brüssel mitteilte. Damit wird das Schweizer Covid-Zertifikat als erstes eines Drittstaats ab Freitag, 9. Juli von allen EU-Staaten anerkannt. In der EU gilt das EU-Zertifikat bereits seit dem 1. Juli. Was bedeutet das für Besitzerinnen und Besitzer eines Schweizer Covid-Zertifikats?
Was ändert sich für Reisende aus der Schweiz? Geimpfte, Genesene und negativ Geteste aus der Schweiz können künftig frei in alle 27 EU-Staaten einreisen. Für Geimpfte und Genesene entfallen auch allfällige Quarantänen. Es dürfen keine weiteren Tests oder Nachweise gefordert werden. Wo Geimpfte bisher einen PCR-Test brauchten, reicht jetzt also das Zertifikat.
Gelten jetzt für die ganze EU die gleichen Einreisevorschriften? Leider nein. Im Detail können die Staaten die Vorschriften immer noch eigenständig festlegen. So können sie etwa entscheiden, welche Impfstoffe sie akzeptieren und wie lange das Zertifikat für Geimpfte, Genesene oder Getestete gilt. Sogar die Gültigkeitsdauer von negativen Tests ist unterschiedlich. Auch ab welchem Alter Kinder einen neagtiven Test vorweisen müssen, variiert von Land zu Land. Ausserdem ist unterschiedlich geregelt, ab wann bei einer geimpften Person der Impfschutz als vollwertig anerkannt wird. Einzelne Staaten akzeptieren auch keine Zertifikate von einmal Geimpften, auch wenn sie zuvor eine Infektion durchgemacht haben. All diese Details können auf reopen.europa.eu für die einzelnen Länder nachgeschlagen werden. Für die Einreise muss man in vielen Ländern zudem ein Einreise-Formular – im Fachjargon «Passenger Locater Form» – ausfüllen.
Wann treten die Neuerungen in Kraft? Die Akzeptanz des Schweizer Covidzertifikats tritt am Freitag 9. Juli in Kraft. Damit wird das Schweizer Covid-Zertifikat von allen EU-Staaten anerkannt. In der EU gilt das EU-Zertifikat seit dem 1. Juli, es gilt jedoch für die Umsetzung eine sechswöchige Übergangsfrist.
Die Einreiseregeln für ihre Feriendestination
Für welche Aktivitäten im Ausland brauche ich das Zertifikat? Auch das ist von Land zu Land unterschiedlich – teilweise gar von Region zu Region innerhalb eines Landes. So liegt in Deutschland vieles in der Kompetenz der Bundesländer. In Österreich etwa ist die Zertifikatspflicht relativ umfassend: So können unter anderem Restaurants, Hotels, Freizeit- und Sporteinrichtungen nur mit einem Zertifikat genutzt werden. In Italien kann das Zertifikat nach Regierungsangaben nötig sein, um öffentliche Veranstaltungen zu besuchen. Ist die Infektionslage in den italienischen Regionen unterschiedlich, kann es auch zur Reise zwischen den Regionen notwendig sein. In Frankreich braucht es das Zertifikat für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen oder für das Tanzen in einer Diskothek. Diese Regeln können sich selbstverständlich je nach Infektionslage ändern.