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Rückschlag vor UNO-Gericht USA müssen Teil der Iran-Sanktionen vorläufig aufheben

  • Die USA müssen nach einem Beschluss des Internationalen Gerichtshofes einige der neu auferlegten Sanktionen gegen den Iran vorläufig aufheben.
  • Vor allem Sanktionen, die humanitäre Hilfe und die Sicherheit des Flugverkehrs bedrohten, müssen sofort ausser Kraft gesetzt werden.
  • Das Gericht gab damit einer Klage des Iran statt, der eine einstweilige Verfügung gegen die US-Massnahmen gefordert hatte.
  • Die Entscheidung des UNO-Gerichts ist bindend. Es hat aber keine Möglichkeiten zur Durchsetzung.

Die USA hatten das internationale Atomabkommen mit dem Iran gekündigt und im Mai einige Sanktionen gegen die Islamische Republik in Kraft gesetzt. Diese aber könnten gegen ein Freundschaftsabkommen beider Staaten von 1955 verstossen, urteilte das höchste UNO-Gericht Gericht. Das Abkommen stammt noch aus der Zeit der persischen Monarchie vor der islamischen Revolution von 1979.

Iran sieht «Anerkennung des legitimen Standpunktes»

Der Iran begrüsst die Entscheidung in einer ersten Reaktion. «Der Beschluss war eine Anerkennung unseres legitimen Standpunkts», schreibt das Aussenministerium in Teheran. Die USA müssten dementsprechend auch die Folgen ihres illegalen Ausstiegs aus dem Wiener Atomabkommen von 2015 beseitigen. Dies betreffe insbesondere die neuen Sanktionen sowie die Blockierung des internationalen Handels mit dem Iran.

Washington hatte die Klage des Irans in der Anhörung vor Gericht entschieden zurückgewiesen. Das Gericht sei nicht zuständig.

Definitives Urteil frühestens in einem Jahr

Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich laut dem Gericht jedoch nicht um eine Vorentscheidung im Hauptverfahren. Wann das dieses beginnen wird, ist noch nicht festgelegt worden. Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof können Jahre dauern.

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