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Strafmassnahmen gegen Polen
Aus Tagesschau vom 20.12.2017.
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Sanktionen nach Artikel 7 Polen droht harte Strafe aus Brüssel

Die EU-Kommission sieht in der polnischen Justizreform eine Gefahr für die Demokratie. Deshalb berät die Institution über mögliche Sanktionen gegen das Land.

Was wird die EU-Kommission im «Fall Polen» entscheiden? Die europäische Kommission berät über mögliche Strafmassnahmen gegen den östlichen Mitgliedstaat.

Was wird Polen vorgeworfen? Polen hat vor einiger Zeit eine Justizreform auf den Weg gebracht. Die EU-Kommission sieht in dieser eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit und den Grundwerten der EU. Die Brüsseler Behörde warnt denn auch seit Monaten, der Rechtsstaat und die Gewaltenteilung in Polen könnten im Zuge der Justizreform ausgehöhlt werden.

Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die EU-Kommission? Die Brüsseler Behörde könnte ein Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge eröffnen.

Was sieht Artikel 7 genau vor? Dieser gilt als die schärfste Massregelung gegen Mitgliedstaaten. Mit Artikel 7 des EU-Vertrags soll sichergestellt werden, dass sich alle EU-Mitgliedstaaten an Werte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit halten. Artikel 7 sieht derweil bei «schwerwiegender und anhaltender Verletzung» der gemeinsamen Werte als schwerste Sanktion eine Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates vor.

Wie hoch ist die Hürde für die Aussetzung der Stimmrechte? Hoch. Das Verfahren sieht vor, dass offiziell festgestellt wird, dass in Polen die «eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung» von EU-Werten besteht. Dafür wäre im Rat der Mitgliedstaaten eine Vier-Fünftel-Mehrheit erforderlich – 22 Länder müssten somit zustimmen. In einem zweiten Schritt müssten die EU-Partner Polens dann einstimmig feststellen, dass eine «schwerwiegende und anhaltende Verletzung» der Werte tatsächlich vorliegt. Erst danach könnte mit sogenannter qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, die Stimmrechte Polens in der EU auszusetzen. Die qualifizierte Mehrheit würde in diesem Fall die Zustimmung von mindestens 20 Staaten mit mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung erfordern.

Wurde Artikel 7 jemals angewendet? Nein. Weil es so schwerwiegende Sanktionen wie einen Stimmrechtsentzug möglich macht, wird es in Brüssel auch als «Atombombe» bezeichnet. In etlichen EU-Staaten gab es zuletzt Widerstand, es überhaupt in Erwägung zu ziehen. Als Grund gilt die Gefahr, dass im Zuge des Verfahrens nicht die erforderlichen Mehrheiten zustande kommen. Die EU könnte dann bei einem wichtigen Thema wie der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit blossgestellt werden.

Um was geht es bei der Justizreform? Das Gesetz sieht mitunter vor, dass der Justizminister künftig Gerichtsvorsitzende ohne Grund entlassen und ohne Rücksprache mit Juristen durch neue Kandidaten austauschen kann. Zudem hatte die polnische nationalkonservative Regierungspartei PIS in den vergangenen Tagen zwei weitere Gesetze durch das Parlament gebracht, mit denen das Oberste Gericht und der Landesjustizrat reformiert werden sollen. Dieser Teil regelt den Einfluss der Regierung auf das Oberste Gericht und den Landesrichterrat, der die Unabhängigkeit der Justiz kontrolliert. Nur die Unterschrift von Präsident Andrzej Duda fehlte zu diesem Teil des Gesetzes noch. Rechtsexperten kritisieren, damit gewinne die PIS Einfluss auf Richter und Gerichte.

Wie reagiert die polnische Regierung? Die Regierung in Warschau rechnet mit einem Verfahren aus Brüssel. An ihren Justizreformen hält sie dennoch fest. Diese seien dringend notwendig, hatte der neue Ministerpräsident Mateusz Morawiecki gesagt. Polen sei kein Bittsteller, der in Brüssel fragen müsse, ob er seine Justiz reformieren dürfe. Morawiecki sagte, er hoffe, Warschau und Brüssel würden auch im Falle eines Verfahrens eine Ebene der Zusammenarbeit finden. Im Januar werde er mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker über die Gesetze sprechen.

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