- Auf dem Weg zu Parlamentswahlen in Italien ist eine wichtige Hürde genommen worden.
- Nach dem Abgeordnetenhaus stimmte auch der Senat – die zweite Parlamentskammer – für eine Wahlrechtsreform.
- Die Abstimmung wurde begleitet von heftigen Protesten vor allem der oppositionellen Fünf-Sterne-Bewegung. Sie wehrt sich gegen das Gesetz, weil es Koalitionen fördern soll. Das lehnt die Partei generell ab.
Die Regierung von Paolo Gentiloni hatte die Abstimmungen im Abgeordnetenhaus und im Senat mit Vertrauensvoten verknüpft, um das Gesetz schneller durch das Parlament zu bringen.
Das neue Wahlrecht sieht folgendes vor: Ein Drittel der Parlamentarier wird per Mehrheitswahl, zwei Drittel nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Es sieht eine 3-Prozent-Hürde für Parteien vor. Für Koalitionen eine 10-Prozent-Hürde.
In Italien muss bis Frühjahr 2018 gewählt werden. Da es nach einer gescheiterten Verfassungsreform von Ex-Ministerpräsident Matteo Renzi kein übereinstimmendes Wahlrecht für Abgeordnetenhaus und Senat gibt, kämpften die Parteien monatelang um eine Reform.