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Starregisseur unter Druck Polanski hat weiteren Vorwurf der Vergewaltigung am Hals

  • Gegen den Starregisseur Roman Polanski ist ein neuer Vorwurf über eine Vergewaltigung laut geworden.
  • Die Tat soll vor 45 Jahren passiert sein, sagte eine Deutsche aus. Im Alter von 15 Jahren sei sie in Gstaad (BE) von Polanski vergewaltigt worden.

Nach einer neuen Vergewaltigungsanzeige gegen den französisch-polnischen Regisseur Roman Polanski muss nun die Staatsanwaltschaft zunächst eine mögliche Verjährung des Falls klären. Die Anzeige gegen Polanski ging im Kanton St. Gallen ein. Im Verlauf des Mittwochs soll ein Übernahmeersuchen an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern gestellt werden, da die Tat dort passiert sein soll.

Eine Deutsche beschuldigt Polanski (84), sie 1972 in Gstaad in der Schweiz vergewaltigt zu haben. Dies sagte Staatsanwalt Roman Dobler in St. Gallen. Sie sei zu dem Zeitpunkt 15 Jahre alt gewesen.

Jan Olszewski, ein polnischer Anwalt des heute 84-jährigen Starregisseurs, sprach gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters von einer «absurden Situation». Das Vorgehen der Frau nach über vierzig Jahren habe vor allem zum Ziel, Medienaufmerksamkeit zu generieren. Ähnlich äusserte sich auch ein weiterer Anwalt Polanskis.

Laut «New York Times», die den Fall publik machte, erstattete die Frau erst jetzt Anzeige, weil sie ihre inzwischen verstorbenen Eltern nie mit der Sache belasten wollte.

Polanski selbst («Der Pianist», «Tanz der Vampire») war am Montag beim Filmfestival in Zürich bei der Vorführung seines Films «Based on a True Story – D'apres une histoire vraie». Er sei nicht mehr in der Stadt, sagte eine Sprecherin des Festivals.

Die US-Justiz ermittelt bereits seit fast 40 Jahren wegen des Verdachts von Sexualdelikten gegen Polanski. Der Filmemacher hatte 1977 zugegeben, Sex mit einer 13-Jährigen gehabt zu haben, den Vorwurf einer Vergewaltigung aber zurückgewiesen.

Polanski verbrachte damals 42 Tage unter psychiatrischer Beobachtung und floh aus Angst vor einer längeren Gefängnisstrafe 1978 unmittelbar vor der Urteilsverkündung nach Frankreich. Er betrat die USA seitdem nie wieder. Trotz der Bitte seines Opfers um eine Einstellung des Gerichtsprozesses verfolgt die US-Justiz die Jahrzehnte zurückreichenden Vergewaltigungsvorwürfe gegen Polanski weiter.

In der Schweiz war Polanski deshalb 2009 bei der Einreise einmal festgenommen worden. Er wurde monatelang unter Hausarrest gestellt, ehe die Schweiz einen Antrag auf Auslieferung an die USA ablehnte. Unter Hausarrest lebte Polanski damals in Gstaad. Auch Polen lehnte 2015 eine Auslieferung ab.

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