Ein weiterer «Shutdown» ist vorläufig abgewendet: Doch Präsident Trump umgeht mit der Erklärung des nationalen Notstandes den Kongress , um die Grenzmauer zu Mexiko bauen zu können.
Aber ist der republikanische Amtsinhaber überhaupt rechtlich bemächtigt, in diesem Fall den Notstand auszurufen? Politologe Sascha Lohmann sagt «grundsätzlich Nein». Doch es gebe das eine oder andere Schlupfloch.
SRF News: Herr Lohmann, ist die Ausrufung des Notstands in den USA, die sogenannte National Emergency Act (NEA), etwas Aussergewöhnliches?
Sascha Lohmann: Keineswegs. Zwischen 1933 und 1976 lebte die US-Bevölkerung die gesamte Zeit unter einem Notstand. Sie tat dies weitestgehend, ohne es zu merken. Das änderte erst, als der Kongress im Jahr 1976 den Akt verabschiedete. Dieser nimmt den Präsidenten in die Pflicht, zu deklarieren, welche speziellen Kompetenzen er aktivieren möchte mit so einem Notstand.
Ist das Notstandsrecht im historischen Vergleich probat, um Gelder für innenpolitische Ziele der Regierung durchzusetzen?
Sicherlich nicht. Der Präsident kann auch unter einem ausgerufenen Notstand keine Gelder, die der Kongress für andere Zwecke bewilligt hat, für innenpolitische oder andere Zwecke einsetzen. Das ist letzten Endes nicht vorgesehen. Was derzeit versucht wird von der US-Regierung, ist, dass man bewilligte Gelder umwidmet. Und das könnte man technisch machen.
Der Verteidigungsminister kann Militärinstallationen bauen, die direkt für den Einsatz militärischer Gewalt vonnöten sind.
Da werden zwei Gesetzespassagen diskutiert: Zum einen kann der Verteidigungsminister Militärinstallationen bauen, die direkt für den Einsatz militärischer Gewalt vonnöten sind. Andererseits kann der Kommandierende der US-Armee Gelder, die bewilligt wurden für zivile Projekte, umwidmen, um den nationalen Notstand zu adressieren. Das ist genau das, was das Weisse Haus jetzt versucht.
Was waren in der Vergangenheit wichtige Gründe, dass US-Präsidenten Notstandsrecht verhängt haben?
Seit 1976 haben Präsidenten rund 60 Notstände ausgerufen. Meist mit der Begründung einer äusseren Gefahr und um daraufhin Wirtschaftssanktionen erlassen zu können.
Seit 1976 haben Präsidenten rund 60 Notstände ausgerufen.
Diese richteten sich gegen Länder wie Panama oder Iran, aber auch gegen Gruppen, denen Terrorismus oder die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen vorgeworfen wurden. Letzten Endes kann man ganz wenige Beispiele finden, wo es eben nicht um Wirtschaftssanktionen ging – so zum Beispiel im Oktober 2009, als Präsident Obama einen Notstand hinsichtlich einer Grippe-Epidemie ausrief.
Kann ein US-Präsident tatsächlich nach eigenem Gutdünken einen Notstand ausrufen?
Er muss sich auf Gesetze berufen, die ihm bestimmte Notstandskompetenzen zuweisen und das mit Blick auf eine Bedrohung der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten.
Manche Beobachter gehen davon aus, dass der Präsident von der Verfassung allein durch sein Amt bestimmte Notstandskompetenzen hinsichtlich seiner Funktion als Oberbefehlshaber der Streitkräfte hat.
Manche Beobachter gehen auch davon aus, dass der Präsident von der Verfassung allein durch sein Amt bestimmte Notstandskompetenzen hinsichtlich seiner Funktion als Oberbefehlshaber der Streitkräfte hat. Das ist aber umstritten.
Im jetzigen Fall der Ausrufung eines Notstandes hinsichtlich des Baus der Mauer zu Mexiko ist auch die Frage, ob das nicht vor Gericht wieder aufgehoben wird. Dies weil die Begründung, dass eine Sicherheitsbedrohung vorliegt, sicherlich nicht in allgemeinen objektiven Fakten begründet liegt.
Das Gespräch führte Oliver Bono.