- Die Gründerin des Biotech-Start-ups Theranos wurde in San José zu einer Haftstrafe von elf Jahren und drei Monaten verurteilt.
- Elizabeth Holmes wurde Anfang des Jahres wegen Betrugs an den Investoren für schuldig befunden.
- Die 38-Jährige wird laut US-Medien Berufung gegen das Urteil einlegen.
Bundesrichter Edward Davila hat in San José, Kalifornien, das Urteil gegen Elizabeth Holmes verkündet. Die Gründerin des Biotech-Unternehmens Theranos wurde wegen Betrugs an Investoren zu einer Haftstrafe von elf Jahren und drei Monaten verurteilt. Bereits zum Anfang des Jahres wurde Holmes in vier von elf Anklagepunkten für schuldig befunden.
Elizabeth Holmes wollte mit ihrer Bluttest-Firma die Gesundheitsbranche revolutionieren. Dieses Versprechen entpuppte sich als Bluff, womit Investoren gezielt getäuscht worden waren. Holmes wies die Betrugsvorwürfe gegen das Unternehmen stets zurück, sie habe aufrichtig an die Technologie geglaubt.
Der Staatsanwalt und die Verteidigung lagen mit ihren Forderungen beim Strafmass weit auseinander. Während Staatsanwalt Jeff Schenk 15 Jahre für angemessen hielt, wären gemäss dem Anwalt Holmes' 18 Monate Hausarrest ausreichend gewesen. Denn Elizabeth Holmes hätte nicht aus Gier gehandelt. Jedoch entschied sich der Bundesrichter für ein hohes Strafmass. Das mangelnde Schuldeingeständnis hat sich gemäss dem Richter negativ ausgewirkt.
Verzögerter Gefängnisantritt
Elizabeth Holmes muss ihre Gefängnisstrafe nicht vor dem 27. April nächsten Jahres antreten. Derzeit ist die 38-Jährige schwanger, was einen Aufschub ihres Aufenthalts hinter Gittern zur Folge hat. Laut US-Medien hat die Verurteilte bereits erklärt, gegen den Entscheid des Gerichts Berufung einzulegen.