- Die EU-Kommission kündigt an, Ungarn vor dem EU-Gerichtshof zu verklagen.
- Bei der Klage gegen die ungarische Asylpolitik geht es unter anderem darum, dass die Asylverfahren nur in Transitzonen an den Aussengrenzen durchgeführt werden.
- Ausserdem leitet die Kommission ein neues Verfahren gegen Budapest wegen eines umstrittenen Gesetzes gegen Flüchtlingshelfer ein.
Ungarns Premierminister Viktor Orban versucht seit Jahren hart und rigoros gegen die Einwanderung vorzugehen. Er hat beispielsweise als Erster in Mitteleuropa einen Zaun gegen Migranten bauen lassen.
Für die EU-Kommission sind nun aber fast alle gerade noch tolerierbaren Grenzen überschritten. Sie erhöht nun ihren Druck auf die rechtspopulistische Regierung in Budapest. Die Klage am EU-Gerichtshof ist der letzte Schritt des sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens, das im Dezember 2015 eingeleitet wurde.
Neues Gesetz verstösst auch gegen EU-Recht
Das ungarische Asylverfahren wird nur in Transitzonen durchgeführt. Zu diesen Zonen bekommen nur eine begrenzte Anzahl Personen Zugang und müssen zudem übermässig lange warten. Das verstösst gegen EU-Recht, weil die Höchstdauer von vier Wochen nicht eingehalten wird und es keine Garantien für besonders Schutzbedürftige gibt.
Im Juni wurde zudem ein neues Gesetz verabschiedet, das strafrechtliche Konsequenzen für «Beihilfe zur illegalen Migration» vorsieht. Das Gesetz beschneidet gemäss EU-Kommission das Recht von Asylbewerbern «mit einschlägigen nationalen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu kommunizieren und von diesen Unterstützung zu erhalten». Ungarn hat nun zwei Monate Zeit, dazu eine Stellungnahme abzugeben.