Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal in Deutschland kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Das deutsche Verfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig ausser Kraft zu setzen.
Noch nicht entschieden ist damit aber über die vielen Verfassungsbeschwerden gegen die Teil-Impfpflicht. Die umfassende Prüfung steht noch aus.
Angestellte in Pflegeberufen betroffen
Die sogenannte einrichtungsbezogenen Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, die ein besonders hohes Risiko haben, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben.
Die Impfpflicht gilt nun vorerst für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, für Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure. Sie alle müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind.
Impfgegner könnten Job an den Nagel hängen
Unklar ist allerdings, ob unter «vollständig geimpft» zwei oder drei Impfungen zu verstehen sind. Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März von vornherein. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.
Medienberichten zufolge sollen zahlreiche Pfleger und Pflegerinnen in den vergangenen Wochen bereits Konsequenzen aus der Impfpflicht gezogen und deshalb gekündigt haben.
Nachteile für Patienten überwiegen
«Der Entscheid des Verfassungsgerichts bedeutet nicht, dass die Impfpflicht für Pflegende in Deutschland grundsätzlich verfassungskonform ist. Dieser Entscheid steht noch aus», sagt SRF-Deutschlandkorrespondentin Simone Fatzer.
Die Richter hätten in einem ersten Schritt lediglich festgestellt, dass die alten und vulnerablen Patienten tatsächlich gefährdet seien, wenn die Pflegenden nicht geimpft sind und dass letztere durch die Impfung viel weniger wahrscheinlich gravierende Nachteile in Kauf nehmen müssten.
Allgemeine Impfpflicht: Noch ist vieles unklar
Zusätzlich zu dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht planen sieben Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren.
Demnach sollen die Krankenkassen zunächst bis zum 15. Mai 2022 alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren.
Ob die allgemeine Impfpflicht in Deutschland kommt, ist völlig offen.
Ab 1. Oktober sollen dann alle Erwachsenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Nachweise über drei Impfungen oder als Genesene haben und sie auf Anforderung vorlegen. Doch: «Ob diese allgemeine Impfpflicht in Deutschland kommt, ist völlig offen», sagt Korrespondentin Fatzer.
Selbst innerhalb der Bundesregierung gebe es Gegner der Impfpflicht, geschweige denn in den Bundesländern, die im Bundesrat – der Länderkammer – einem allfälligen Gesetz ebenfalls zustimmen müssten.