- Gemäss des Generalanwalts des EU-Gerichtshofs (EuGH) müssen sich die Slowakei und Ungarn an der Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb von Europa beteiligen. Yves Bot empfiehlt, nicht auf die Klagen der beiden Länder einzugehen.
- Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Zumeist folgen die Luxemburger Richter aber den Empfehlungen ihrer Generalanwälte.
- Im September 2015 hatten Budapest und Bratislava gegen die von den EU-Staaten beschlossene Verpflichtung zur Umverteilung von bis zu 120'000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland geklagt.
Generalanwalt Yves Bot hat in seiner Stellungnahme nun die Argumente der Kläger auf ganzer Linie zurückgewiesen. Weder sei an der Rechtsgrundlage des Beschlusses etwas auszusetzen, noch habe es Verfahrensfehler gegeben. Es habe keine Verpflichtung für die EU-Staaten gegeben, den strittigen Beschluss einstimmig zu fassen.
Auch inhaltlich verteidigt Bot die Entscheidung zur Flüchtlingsverteilung in Europa. Angesichts des starken Andrangs auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise im Sommer 2015 sei die Übernahme von Asylsuchenden durch andere Länder ein geeignetes Mittel zur Entlastung von Italien und Griechenland gewesen.
In der Tat haben die Slowakische Republik und Ungarn durch die Missachtung ihrer Umsiedlungsverpflichtungen dazu beigetragen, dass das Ziel von 120'000 Umsiedlungen auch heute noch längst nicht erreicht ist.
Dass sich die Umverteilung in der Praxis nur bedingt als wirksames Mittel zur Entlastung erwiesen habe, ist laut Bot nicht relevant. Zumal ausgerechnet die Verweigerungshaltung der beiden Klägerstaaten dazu beigetragen habe: «Die Argumentation der Kläger läuft im Grunde genommen darauf hinaus, dass sie einen Vorteil daraus ziehen wollen, dass sie dem angefochtenen Beschluss nicht nachgekommen sind», schreibt der Jurist.
«In der Tat haben die Slowakische Republik und Ungarn durch die Missachtung ihrer Umsiedlungsverpflichtungen dazu beigetragen, dass das in dem angefochtenen Beschluss festgelegte Ziel von 120'000 Umsiedlungen auch heute noch längst nicht erreicht ist», kommt Bot zum Schluss.
Die Massnahme wurde im September 2015 beschlossen. Damit wollten die übrigen EU-Staaten die beiden Hauptankunftsländer entlasten. Der Beschluss war mit einem Mehrheitsentscheid gefällt worden – gegen den Willen von Ungarn, der Slowakei, Tschechien und Rumänien.