2014 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine erste, vorläufige Einschätzung zum Herbizid Glyphosat. Der Tenor: Das Pflanzengift sei bei korrekter Anwendung vermutlich nicht krebserregend, für die Umwelt relativ wenig gefährlich und müsse in seiner Verwendung nicht stärker eingeschränkt werden als bisher.
Sie stützte sich dabei massgeblich auf Studien, die die Hersteller des Pflanzenschutzmittels selbst durchgeführt hatten. Dabei machte die EFSA die Ergebnisse dieser Studien nur überblicksartig öffentlich, und legte nur sehr wenige Details darüber offen, wie die Studien durchgeführt worden waren.
Umweltschützer, Nichtregierungsorganisationen und eben auch EU-Parlamentarier forderten vehement Einsicht in mehr Details. Doch die Behörde für Lebensmittelsicherheit blieb hart. Die Geschäftsinteressen der beteiligten Firmen, unter anderem Monsanto, seien gefährdet, wenn mehr öffentlich würde, so die Begründung.
Nun hat das Europäische Gericht entschieden: Diese Begründung reicht nicht aus, gerade dann nicht, wenn Substanzen in die Umwelt gelangen, die – auch nur potentiell – schädlich für Mensch und Umwelt sein können. Wenn es um Emissionen in die Umwelt geht, dann steht laut Gericht das öffentliche Interesse an guten, genauen Informationen über dem Geschäftsinteresse.