- Polen, Ungarn und Tschechien haben zur Hoch-Zeit der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstossen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
- Die drei Länder hatten sich geweigert, einen Beschluss der EU-Staaten zur Umverteilung syrischer und anderer Asylbewerber aus Griechenland und Italien umzusetzen.
- Durch ihre Weigerung, einen EU-Beschluss aus dem Jahr 2015 umzusetzen, hätten sie ihre Verpflichtungen verletzt.
Ein Strafmass benannte der EuGH noch nicht. Den Ländern drohen nun hohe Geldstrafen. Dazu müsste die EU-Kommission den EuGH allerdings noch einmal anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen. Dabei werden Dauer und Schwere des Verstosses berücksichtigt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes.
Seit Jahren ist die EU über die Reform der Asylpolitik zerstritten. Staaten wie Griechenland, Italien und Spanien an den südlichen Aussengrenzen fordern eine Reform der sogenannten Dublin-Regeln. Danach ist meist jener Staat für einen Asylantrag zuständig, auf dessen Boden der Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat.
Länder wie Ungarn, Polen oder auch Österreich lehnen es jedoch kategorisch ab, verpflichtend Asylbewerber aufzunehmen. Nach Ostern will die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen einen neuen «Migrationspakt» vorlegen.