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Ungarn gegen Bürgerrechte NGO-Gesetz soll Ungarns Regierung vor Kritik bewahren

Für ausländische Zivilorganisationen in Ungarn wird die Luft dünner. Das Gesetz ist mehr Schikane denn Notwendigkeit.

  • Das ungarische Parlament verabschiedet ein Gesetz, das ausländische Nichtregierungs-Organisationen NGOs an die Leine nimmt.
  • Die betreffenden Organisationen müssen neu umfassende Offenlegungspflichten erfüllen.
  • Kritiker in und ausserhalb Ungarns verurteilen das Gesetz als diskriminierende Massnahme.

Die rechts-konservative Mehrheit des ungarischen Parlaments hat ein neues Gesetz verabschiedet. Die Regelung gilt für Nicht-Regierungsorganisationen, die im Jahr mehr als 24'000 Euro an Hilfsgeldern aus dem Ausland erhalten.

Diese Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) müssen sich bei Gericht registrieren, ihre Spender offenlegen und in allen ihren Publikationen und Internet-Auftritten die Bezeichnung «auslandsgeförderte Organisation» anführen.

Das Gesetz wurde vom Europaparlament kritisiert. Einwände formulierte auch die Venedig-Kommission des Europarats, ein Gremium angesehener Staats- und Verfassungsrechtler.

Mit Transparenz hat das Gesetz laut den Kritikern allein schon deshalb nicht viel zu tun, weil NGOs auch schon bisher Offenlegungspflichten hatten. Vor allem durch das Label «auslandsgeförderte Organisation» werden die NGOs abgestempelt und mundtot gemacht. Die NGOs engagieren sich oft für Bürgerrechte und Flüchtlinge und kritisieren dabei die jeweilige Regierung kritisieren.

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