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Internierungslager in Ungarn
Aus 10 vor 10 vom 07.03.2017.
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Ungarns Flüchtlingspolitik Budapest beschliesst Internierung von Flüchtlingen

  • Das Parlament in Ungarn hat für die Internierung aller Flüchtlinge im Land gestimmt.
  • Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am Dienstag mit den Stimmen der rechtskonservativen Regierung und der oppositionellen rechtsextremen Jobbik-Partei verabschiedet.
  • Insgesamt stimmten 138 Abgeordnete für das Vorhaben. Sechs sprachen sich gegen die Internierung aus – 22 enthielten sich der Stimme.
  • Die Flüchtlinge sollen in einer «Transitzone» in Grenznähe festgehalten werden, bis ihr Asylverfahren endgültig abgeschlossen ist. Zu den neuen Bestimmungen gehören auch verschärfte Grenzkontrollen.

Der Entscheid, dass Flüchtlinge während der Asylprüfung in Lagern bleiben müssen, gilt sowohl für neu ankommende Flüchtlinge wie auch für Asylbewerber, die sich bereits in Ungarn aufhalten.

Ausweg nur Richtung Serbien

Die Partei Fidesz von Ministerpräsident Viktor Orban teilte mit, damit sei es den Menschen nicht erlaubt, sich während dieser Zeit frei in Ungarn zu bewegen. Sie könnten die Lager nur Richtung Serbien wieder verlassen. Der Ministerpräsident selbst betonte, Ungarn befinde sich Belagerungszustand und müsse sich selbst schützen.

Darüber hinaus kann die Polizei illegal eingewanderte Flüchtlinge künftig überall in Ungarn festnehmen und zurück an die serbische Grenze bringen, wo sie dann ausgewiesen werden. Bislang war dies nur in einer Acht-Kilometer-Zone entlang der Grenze erlaubt.

Alleingänge in der EU

Im Jahr 2013 hatte Ungarn auf Druck der Europäischen Union noch auf ein systematisches Festhalten von Flüchtlingen verzichtet. Das Land hat Serbien zum Nachbarn und damit eine EU-Aussengrenze, die Flüchtlinge auf der Balkanroute Richtung Deutschland überqueren wollen.

In Ungarn hatten letztes Jahr 29'432 Personen ein Asylgesuch gestellt. 425 erhielten daraufhin Asyl im osteuropäischen Land. Seit Anfang Jahr wurde in Ungarn die Ankunft von 345 Flüchtlingen registriert. Das Land hatte sich 2015 gegen den damals über den Balkan kommenden Flüchtlingsstrom abgeschottet. Mit Alleingängen wie dem Bau von Grenzzäunen hat Orban viele EU-Partner verärgert.

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Sebastian Ramspeck zur Reaktion der EU
Aus 10 vor 10 vom 07.03.2017.
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Die EU werde jetzt prüfen, ob das Gesetz in Ungarn mit dem EU-Recht übereinstimme, sagt SRF-Korrespondent Sebastian Ramspeck. «Das Internieren von Asylbewerbern ist in der EU grundsätzlich zulässig, aber nur aus ganz bestimmten Gründen, wenn etwa ein Flüchtling eine Gefahr darstellt. Aber eine Internierung aller Flüchtlinge ist nicht zulässig.»

Ungarn stehe allerdings nicht alleine da. In den Flüchtlingslagern auf der griechischen Insel Lesbos herrschten ähnliche Zustände – mit dem Segen der EU.

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