- Die Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben sich praktisch einstimmig auf eine globale Reform der Unternehmenssteuer geeinigt.
- International tätige Unternehmen sollen unabhängig von ihrem Firmensitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen, teilte die OECD nach einem Treffen in Paris mit.
- Lediglich Kenia, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka schlossen sich der Abmachung bisher nicht an.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) rechnet allein durch die international festgelegte Mindeststeuer von 15 Prozent mit Steuer-Mehreinnahmen von 150 Milliarden Dollar weltweit.
Fast alle der 140 OECD-Staaten hatten zugestimmt, darunter auch bekannte Steueroasen wie die Cayman-Inseln. Die G20-Staaten hatten sich bereits im Sommer auf die Reform geeinigt.
Nur vier Länder, die an dem jahrelangen Prozess beteiligt waren, stimmten nicht zu: Kenia, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka. Die drei bis zuletzt skeptischen EU-Mitgliedstaaten Irland, Ungarn und Estland hatten nach Zugeständnissen diese Woche zugestimmt.
Weltweite Mindeststeuer
Die internationale Steuerreform der OECD sieht eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent für grosse Konzerne vor. Diese soll ab 2023 greifen.
Ausserdem sollen die 100 grössten und profitabelsten Konzerne der Welt mehr Steuern in den Ländern bezahlen, in denen sie besonders gute Geschäfte machen. Davon dürften Schwellenländer profitieren.
Bislang verschieben Konzerne gerne ihre Gewinne etwa aus Patenten oder Software-Lizenzen in Niedrigsteuerländer und senken damit ihre Steuerlast. So bezahlen etwa Internet-Grosskonzerne kaum Steuern in den Ländern, in denen sie die meisten Kunden haben.
Schweiz drängt auf Rechtssicherheit
Laut dem Finanzdepartement (EFD) fordert die Schweiz, dass bei der Umsetzung die Interessen kleiner, wirtschaftsstarker Länder berücksichtigt werden soll. Zudem müsse Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen bestehen, teilte das EFD mit.
Fragen und Antworten zu den Eckwerten der globalen Unternehmensbesteuerung der OECD
Weitere für die Schweiz wichtige Punkte seien noch offen und sollen in den kommenden Monaten konkretisiert werden. Die Schweiz setzte sich dabei für innovations- und wohlstandsfreundliche Regeln ein, die weltweit einheitlich angewendet werden sollen.
Zudem sollen die Regeln einem Streitbeilegungs-Mechanismus unterstehen mit dem Ziel, Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen zu schaffen.
Die Schweiz übt – wie auch weitere Länder – aber Kritik am Zeitplan der OECD. Dieser respektiere nationale Gesetzgebungsprozesse noch zu wenig. Es werde für die Schweiz nicht möglich sein, die neuen Regeln wie geplant 2023 einzuführen. Dies hatte Bundesrat Ueli Maurer am Ministertreffen der OECD Anfang Oktober in Paris nochmals betont.