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Facebook und Co. müssen Praxis ändern
Aus Rendez-vous vom 16.07.2020. Bild: Keystone
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Urteil zum Datenschutz-Streit Zurück auf das vertraute Feld eins

Sieben Jahre nach den Snowden-Enthüllungen zur Massenüberwachung der US-Geheimdienste wirken diese immer noch nach. Nach der ersten Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof im 2015 folgt nun die zweite, nach dem «Safe Harbor»-Datenschutzabkommen ist nun auch der «Privacy Shield» ungültig.

Ein vertrautes Feld

Schon 2016, als das «Privacy Shield»-Abkommen in Kraft trat, kritisierten es Datenschützerinnen und Juristen – nun gibt ihnen der Europäische Gerichtshof recht. Zu sehr ähnelt «Privacy Shield» dem Vorgänger, zu ungenügend sind personenbezogene Daten vor dem Zugriff der US-Behörden und -Geheimdienste geschützt.

Nun stehen insbesondere die Unternehmen wieder auf Feld eins, wie damals, als der Europäische Gerichtshof das «Safe Harbor»-Abkommen kippte. Doch: Die Situation ist anders, auch dank des ersten Urteils gegen «Safe Harbor» und der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seit 2018. Beides bescherte den Rechtsabteilungen in Unternehmen viel Arbeit und das Bewusstsein, dass der Datenaustausch mit der Europäischen Union EU-Gesetzen unterworfen ist.

Als Konsequenz überdachten Unternehmen schon damals, wo und wie sie ihre Daten speicherten und bearbeiteten. Die Unternehmen sind mit dem heutigen Urteil zwar wieder auf Feld eins, aber zumindest einem vertrauen.

Signal an die USA

Abgesehen vom «Privacy Shield» gibt es noch andere Möglichkeiten für Unternehmen in Nicht-EU-Staaten – etwa die sogenannten Standardvertragsklauseln. Diese anerkennt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes, und genau auf diese Klauseln berief sich auch Facebook im Rechtsstreit.

Das Nein zum «Privacy Shield» ist so vor allem ein deutliches Signal an die USA: Im Datenaustausch hat nicht das US-Recht Vorrang, sondern das EU-Recht. Und dieses kennt im Gegensatz zu den USA ein Datenschutzgesetz. Ein Signal also, dass es für die USA Zeit ist für ein nationales Datenschutzgesetz und dass der Massenüberwachung durch die US-Geheimdienste Einhalt geboten werden soll.

Méline Sieber

Redaktorin SRF Digital

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Méline Sieber ist Redaktorin bei SRF Digital. Sie blickt zurück auf einen Abschluss in der Sinologie und nach vorn auf einen Abschluss in der Informatik.

SRF 4 News, 16.07.2020, 11 Uhr

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