- Die EU will gegen die zunehmende Verschmutzung der Meere vorgehen – mit einem Verbot von Einweggeschirr und anderen Wegwerfprodukten aus Kunststoff.
- Zudem soll eine Recycling-Quote eingeführt werden.
- Die Richtlinie sieht ein Verkaufsverbot für bestimmte Plastikprodukte ab dem Jahre 2021 vor, sofern es dafür erschwingliche Alternativen gibt.
Verboten werden sollen beispielsweise Einweggeschirr und -Besteck, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballonstäbe sowie Becher und Lebensmittelverpackungen aus aufgeschäumtem Polystyrol.
Auch Hersteller in der Verantwortung
Die Neuregelung schreibt ausserdem vor, dass bis 2029 mindestens neun von zehn Plastikflaschen getrennt gesammelt und recycelt werden müssen. Zudem wird festgelegt, dass neu verkaufte Plastikflaschen bis 2025 zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Material bestehen müssen. Bis 2030 muss dieser Anteil 30 Prozent betragen.
Ferner sollen Hersteller verpflichtet werden, sich an den Kosten von Reinigungsaktionen – etwa an Stränden – zu beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Tabakindustrie, da zahlreiche Zigarettenfilter in der Umwelt landen. Auch für angespülte Fischfangnetze sollen die neuen Vorschriften gelten.
Auf ein Verbot, etwa bei Kindergeburtstagen Luftballons fliegen zu lassen, verzichtete das Europaparlament. «Wir wollen keine Spielverderber sein», betonte Umweltexperte Peter Liese. Allerdings sollten auch die Hersteller von Luftballons für die Aufräumarbeiten zur Kasse gebeten werden.
Nationale Gesetze anpassen
Für bestimmte Produkte, etwa Trinkbecher, Damenbinden und Tampons oder Luftballons sollen Kennzeichnungen mit Hinweisen für eine möglichst umweltschonende Entsorgung vorgeschrieben werden.
Auf diese Vorschriften hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten vorab geeinigt. Der Rat der Mitgliedsländer muss die Vorlage nun noch formal absegnen, was in Kürze geschehen dürfte. Die Mitgliedstaaten haben anschliessend zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.