- Die schwedische Staatsanwaltschaft hat einen Haftbefehl gegen Julian Assange wegen des Verdachts der Vergewaltigung beantragt.
- Wenn das Bezirksgericht von Uppsala den Weg dafür freimacht, will sie einen europäischen Haftbefehl ausstellen, um die Auslieferung Assanges an Schweden zu erreichen.
- Die Behörde hatte ihre Voruntersuchungen gegen Assange vor einer Woche wiederaufgenommen.
Dem 47-Jährigen Wikileaks-Gründer wird vorgeworfen, 2010 eine Frau in Schweden vergewaltigt zu haben. Er hat das stets bestritten. Andere Vorwürfe sind inzwischen verjährt.
Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen 2017 eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, Assange ausführlich zu verhören. Die Schuldfrage blieb ungeklärt.
Aktuell ist Assange in Grossbritannien wegen Verstosses gegen Kautionsauflagen zu 50 Wochen Haft verurteilt worden. Die USA, die ihm Verschwörung mit Whistleblowerin Chelsea Manning vorwerfen, stellten einen Auslieferungsantrag.
Sollte dieser Antrag in Konkurrenz zu einem schwedischen Haftbefehl stehen, müssten die britischen Behörden entscheiden, welcher der beiden Punkte wichtiger ist.