Die EU und Grossbritannien haben sich auf einen Entwurf für ein Brexit-Abommen verständigt. Der Vertragstext zum EU-Austritt per Ende März 2019 umfasst 585 Seiten. Wir fassen die wichtigsten Eckpunkte der Vereinbarung zusammen:
Die Übergangsphase: Grossbritannien verbleibt vorerst im EU-Binnenmarkt und der Zollunion, um einen harten Schnitt für die britische Wirtschaft zu verhindern. Diese Übergangsphase soll bis zum 31. Dezember 2020 dauern, kann aber einmal verlängert werden.
Grossbritannien muss weiter das EU-Regelwerk anerkennen, ohne selbst noch ein Stimmrecht zu haben, und ist verpflichtet, weiter Mitgliedsbeiträge zu zahlen. London darf seinerseits aber bereits eigene «internationale Abkommen» etwa im Handelsbereich schliessen, sofern diese erst nach der Übergangsphase in Kraft treten.
EU-Bürger: In Grossbritannien leben gut drei Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten, in der EU rund eine Million Briten. Sie haben das Recht zu bleiben, zu arbeiten oder zu studieren. Auch Ansprüche bei Krankenversicherung, Renten und sonstigen Sozialleistungen werden garantiert. Dasselbe gilt für Bürger, die erst während der Übergangsphase ankommen. Alle dürfen laut EU-Verhandlungsführer Michel Barnier Familienmitglieder wie Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder Eltern «während der gesamten Lebenszeit» nachholen.
Die Finanzverpflichtungen: Grossbritannien soll alle Finanzverpflichtungen erfüllen, die es während seiner Mitgliedschaft eingegangen ist – auch wenn diese über das Austrittsdatum und das Ende der Übergangsphase hinausreichen. Eine genaue Summe ist noch nicht festgelegt, sondern nur eine Berechnungsmethode. Die britische Regierung schätzt die daraus resultierenden Verpflichtungen auf 35 bis 39 Milliarden Pfund, umgerechnet wären dies zwischen 40 bis 45 Milliarden Euro.
Die Nordirland-Frage: Die Grenze zwischen der britischen Provinz Nordirland und dem EU-Mitglied Irland ist die komplizierteste Brexit-Frage. Grund ist das Karfreitagsabkommen, das den blutigen Nordirland-Konflikt zwischen irisch-katholischen Nationalisten und protestantischen Loyalisten beendete. Es basiert auf einer Grenze ohne Kontrollen.
Durch den Brexit drohte eine «harte Grenze» mit wiedereingeführten Personen- und Güterkontrollen, die beide Seiten unbedingt vermeiden wollen. Dies soll nun durch drei Optionen garantiert werden, über die während der Übergangsphase bis Juli 2020 entschieden wird:
- Beide Seiten lösen die Frage über eine Vereinbarung zu den künftigen Beziehungen wie geplant.
- Reicht die Zeit dazu nicht, kann die Übergangsphase verlängert werden.
- Oder es greift eine Auffanglösung, in der das gesamte Vereinigte Königreich bis auf weiteres in einer Zollunion mit der EU bleibt. Für Nordirland würden zudem die Bestimmungen des EU-Binnenmarktes weiter gelten.
Post-Brexit-Beziehungen mit der EU: In einem eigenen Dokument wird eine politische Absichtserklärung zu den künftigen Beziehungen nach der Übergangsphase umrissen. Ziel ist bei Waren die «Schaffung eines Freihandelsgebiets ohne Zölle, Abgaben, Gebühren oder mengenmässigen Beschränkungen». Bei den für den Finanzplatz London wichtigen Finanzdienstleistungen wird «fairer Wettbewerb» gefordert. Hinzu kommen angestrebte Vereinbarungen etwa zu Luftverkehr, Energie, Fischerei, Verteidigung oder Strafverfolgung. Verhandlungen darüber sollen nach dem Brexit im März 2019 beginnen.