- In Dänemark gilt ab 1. August ein generelles Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit.
- Es gilt gleichermassen für die religiöse Verhüllung, wie für Helme, Masken oder auch angeklebte Bärte.
- In Frankreich und Österreich sind Verhüllungsverbote schon länger in Kraft.
Ob sich ab August in Dänemark auch Weihnachtsmänner mit üppigen Bärten vorsehen müssen, ist unklar. Immerhin gilt das nun vom Parlament beschlossene Verhüllungsverbot gleichermassen für angeklebte Bärte, Hüte, Mützen, Schals, Masken, und Helme. Das Parlament lässt in seiner Erklärung zum Gesetz aber keinen Zweifel aufkommen: Das Verbot soll vor allem gegen Gesichtsschleier wie Burka und Nikab wirken.
Weiter erlaubt ist es allerdings, sich an kalten Tagen den Schal weit ins Gesicht zu ziehen. Auch soll es Ausnahmen geben. Karnevalisten brauchen ihre Tradition nicht an den Nagel zu hängen, ihre Masken sollen erlaubt bleiben.
Bussen und Wegweisungen
Verstösse gegen das Verbot werden künftig mit Geldbussen belegt, wie es in dem Gesetz heisst, das mit 75 Ja-Stimmen bei 30 Gegenstimmen angenommen wurde. Beim ersten Verstoss gegen das Verhüllungsverbot droht eine Strafe vom umgerechnet 135 Euro. Wird man zum vierten Mal erwischt, kostet es rund 1350 Euro.
Niemand werde gezwungen, die Burka auf der Strasse abzunehmen, sondern lediglich nach Zahlung der Strafe aufgefordert, nach Hause zu gehen, hatte Justizminister Søren Pape Poulsen zuvor erklärt.
Dänemark ist nicht das einzige europäische Land mit einem Verhüllungsverbot. Als erstes führte 2011 Frankreich eine entsprechende Regelung ein. Auch in Österreich darf das Gesicht seit dem vergangenen Herbst nicht mehr verhüllt werden.