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USA kritisieren Haftbefehlantrag gegen Israels Premier Netanjahu
Aus Tagesschau vom 21.05.2024.
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Vorwurf der Kriegsverbrechen USA kritisieren beantragte Haftbefehle gegen Israels Führung

  • Die beantragten Haftbefehle am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gegen den Ministerpräsidenten Israels und den Verteidigungsminister sorgen weltweit für Kritik.
  • Israels Regierung kritisierte die Anträge wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen gegen Benjamin Netanjahu und Joav Galant scharf.
  • Die USA haben sich auf die Seite Israels gestellt.

US-Präsident Joe Biden zeigte sich empört über die Haftbefehle. Was auch immer der Chefankläger andeuten möge, man könne Israel und die Hamas nicht gleichstellen, sagte er am Montag im Rosengarten des Weissen Hauses anlässlich einer Feier für die Errungenschaften amerikanischer Juden in den die USA. «Entgegen den Anschuldigungen des Internationalen Gerichtshofs gegen Israel handelt es sich nicht um Völkermord. Wir weisen das zurück.»

Mann in Anzug hält Ansprache hinter Rednerpult mit Mikrofonen.
Legende: «Wir stehen an der Seite Israels», sagte US-Präsident Joe Biden. Keystone/EPA/SHAWN THEW

US-Aussenminister Antony Blinken warnte, das Verfahren am IStGH könnte die Verhandlungen für eine Befreiung der israelischen Geiseln und eine Waffenruhe gefährden. Er stellte zudem die Legitimität und Glaubwürdigkeit der Ermittlungen am IStGH infrage.

Vergleich mit Hamas eckt an

Mit Abscheu weise er jeglichen Vergleich zwischen der Hamas und Israel zurück, sagte Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu in einer TV-Ansprache am Montag. «Mit welcher Dreistigkeit vergleichen Sie die Hamas, die gemordet, verbrannt, geschlachtet, enthauptet, vergewaltigt und unsere Brüder und Schwestern entführt hat sowie die Soldaten, die einen gerechten Krieg kämpfen», sagte er an den Chefankläger Karim Khan gerichtet.

Deutschland kritisierte den IStGH nicht grundsätzlich, stellte aber das parallele Beantragen eines Haftbefehls gegen die israelische Regierungsspitze und die Führung der Hamas infrage. «Durch die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle gegen die Hamas-Führer auf der einen und die beiden israelischen Amtsträger auf der anderen Seite ist der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung entstanden», teilte das Auswärtige Amt am Montagabend in Berlin mit.

Mit dem Terroranschlag vom 7. Oktober habe die israelische Regierung die Pflicht, ihre Bevölkerung zu schützen. «Klar ist, dass dabei das humanitäre Völkerrecht mit all seinen Verpflichtungen gilt», hiess es weiter vom Auswärtige Amt Deutschlands.

Unterstützung für Strafgerichtshof signalisiert

Das französische Aussenministerium in Paris bekundete in einer Stellungnahme die Unterstützung für den internationalen Strafgerichtshof. Frankreich habe bereits am 7. Oktober die von der Hamas verübten antisemitischen Massaker verurteilt. In Bezug auf Israel warne Frankreich seit vielen Monaten vor der Notwendigkeit einer strikten Einhaltung des humanitären Völkerrechts.

Internationaler Strafgerichtshof mit Schild im Vordergrund.
Legende: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag. Hinter den Haftbefehlen gegen die Führung in Israel und der Hamas steht der Verdacht auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, im Gazastreifen und in Israel. Archiv/REUTERS/Piroschka van de Wouw

Südafrikas Regierung begrüsste das Vorgehen des Chefanklägers des IStGH. Das Land hatte den Internationalen Gerichtshof wiederholt zu Massnahmen gegen Israel aufgefordert und Netanjahus Regierung Völkermord vorgeworfen. Die UNO-Richter haben Israel in Eilentscheidungen verpflichtet, alles zu tun, um einen Völkermord in Gaza zu verhindern und humanitäre Hilfe zuzulassen.

Haftbefehle noch nicht angenommen

Ob die Haftbefehle tatsächlich erlassen werden, müssen nun die Richter entscheiden. Wenn sie die Tatvorwürfe als bestätigt ansehen, kann das Hauptverfahren gegen die Beschuldigten eingeleitet werden.

Weder die USA noch Israel erkennen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) an. Die palästinensischen Gebiete aber sind Vertragsstaat. Daher darf der Chefankläger auch ermitteln.

Tagesschau Spätausgabe, 20.05.2024, 22:00 Uhr ; 

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