- Mit Jenna Ellis bekennt sich eine weitere Anwältin schuldig bezüglich Beihilfe zu Falschaussagen.
- Ellis ist die vierte Angeklagte, die sich in den letzten Wochen mit der Staatsanwaltschaft von Georgia einigte.
- Im Verfahren geht es um die Vorwürfe im Zusammenhang mit den Bemühungen, die Wahlniederlage von Donald Trump im Jahr 2020 in Georgia zu kippen.
Neue Schlappe für den früheren US-Präsidenten Donald Trump im Prozess wegen Wahlbeeinflussung im Bundesstaat Georgia: «Was ich nicht getan habe und hätte tun sollen, Euer Ehren, war sicherzustellen, dass die von den anderen Anwälten behaupteten Fakten tatsächlich wahr waren», sagte Ellis vor einem Gericht in Atlanta. Laut Staatsanwaltschaft nahm sie an einem Treffen mit Gesetzgebern aus Georgia teil, bei dem Trumps persönlicher Anwalt und ehemaliger New Yorker Bürgermeister Rudy Giuliani falsche Behauptungen über Wahlunregelmässigkeiten machte.
Die nun getroffene Vereinbarung sieht vor, dass sie zu fünf Jahren auf Bewährung verurteilt wird und eine Entschädigung in Höhe von 5000 Dollar zahlen muss. Ausserdem wird sie verpflichtet, gegen Trump und andere und andere Mitangeklagte in dem Fall auszusagen, wenn sie dazu aufgefordert wird.
Zuvor hatten sich bereits Trumps damalige Unterstützer Kenneth Chesebro, Sidney Powell und Scott Hall in Georgia verschiedener Vergehen für schuldig bekannt. Sidney Powell, die zusammen mit Trump und 17 weiteren Personen wegen des Verstosses gegen das Kartellgesetz des Bundesstaates angeklagt war, bekannte sich nur einen Tag vor Beginn der Geschworenenauswahl in ihrem Prozess schuldig. Ein Richter stimmte zu, dass sie eine sechsjährige Bewährungsstrafe verbüssen, 2700 Dollar an Entschädigung zahlen und wahrheitsgemäss gegen ihre Mitangeklagten aussagen muss.
Powell war wegen organisierter Kriminalität und sechs weiterer Punkte angeklagt, da sie Teil eines Plans war, den republikanischen Präsidenten an der Macht zu halten, nachdem er die Wahl 2020 gegen Joe Biden verloren hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr ausserdem vor, an einem unbefugten Eingriff in die Wahlausrüstung eines Wahlbüros beteiligt gewesen zu sein.