Wer darf wählen? In Frankreich sind 45 Millionen eingeschriebene Wahlberechtigte aufgerufen, den neuen Präsidenten zu wählen. Wahlberechtigt sind Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind, die französische Staatsangehörigkeit besitzen und in den Wahllisten eingetragen sind.
Wer darf gewählt werden? Ein Präsidentschaftskandidat muss mindestens 18 Jahre alt sein und wahlberechtigt sein. Sie oder er muss 500 Unterschriften von Unterstützern vorweisen können, die selber in politische Ämter gewählt wurden. Und nicht nur das: Die Unterzeichner müssen aus 30 verschiedenen Départements kommen. In keinem Département dürfen mehr als 50 Unterschriften verzeichnet werden.
Direktwahl: Seit 1962 wird der Präsident direkt vom Volk gewählt.
Die Kandidaten 2017:
- Emmanuel Macron (En Marche!)
- Marine Le Pen (Front National)
- François Fillon (Les Républicains)
- Benoît Hamon (Parti Socialiste)
- Jean-Luc Mélenchon (La France insoumise)
- Nathalie Arthaud (Lutte ouvrière)
- François Asselineau (Union populaire républicaine)
- Jacques Cheminade (Solidarité et progrès)
- Nicolas Dupont-Aignan (Debout la France)
- Jean Lassalle (Résistons!)
- Philippe Poutou (Nouveau Parti anticapitaliste)
1. Wahlgang: Kandidaten, die im 1. Wahlgang mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten haben, bekommen vom Staat 47,5 Prozent des Ausgabenplafonds zurückerstattet (8 Millionen Euro). Wer den 2. Wahlgang erreicht, erhält maximal 10,7 Millionen.
Wer im 1. Wahlgang am 23. April mehr als 50 Prozent aller Stimmen erzielt, ist gewählt. Dies ist bisher jedoch noch nie vorgekommen. Das beste Ergebnis im 1. Wahlgang erzielte bislang Charles de Gaulle 1965 mit 44,6 Prozent.
2. Wahlgang: Im 2. Wahlgang am 7. Mai sind nur noch die zwei Kandidaten zugelassen, die im 1. Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hatten. Der Kandidat, der im 2. Wahlgang mehr Stimmen erhält, ist gewählt (relatives Mehr).
Wahlbeteiligung: Die Wahlbeteiligung in Frankreich ist traditionell deutlich höher als in anderen Staaten. 2012 betrug sie rund 80 Prozent.
Amtszeit: Der französische Präsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Bis 2002 hat die Amtszeit noch sieben Jahre betragen.