Was ist der UNO-Menschenrechtsrat? Der Menschenrechtsrat ist ein Unterorgan der UN-Generalversammlung. Damit ist er gegenüber allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (UNO) rechenschaftspflichtig. Der Rat setzt sich aus 47 Mitgliedstaaten zusammen. Amtierender Präsident ist Vojislav Šuc aus Slowenien. Das 2006 in Genf gegründet Gremium tagt mindestens dreimal pro Jahr. Der Menschenrechtsrat ersetzte 2006 die Menschenrechtskommission. Dabei war die Schweiz eine der treibenden Kräfte.
Wer sitzt im UNO-Menschenrechtsrat? Der Menschenrechtsrat steht allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen offen. Die Ratsmitglieder werden einzeln in direkter Wahl von der Generalversammlung mit absoluter Mehrheit gewählt. Eine Amtszeit dauert drei Jahre. Neben den USA, Deutschland oder Grossbritanien ist zur Zeit auch die Schweiz Mitglied.
Was sind seine Aufgaben? Der Rat soll vor allem die Menschenrechte schützen und fördern. Dafür stehen dem Rat verschiedene Instrumente zur Verfügung. Er verfasst periodisch Berichte zu Menschenrechtsverletzungen, kann bestimmte Menschenrechtssituationen und -verletzungen thematisieren und prüft Beschwerden wegen Menschenrechtsverletzungen.
Warum steht der Rat in der Kritik? Immer wieder sorgt die Wahl neuer Ratsmitglieder für Kritik. Nicht alle Mitglieder und Kandidaten haben die gleichen Standards punkto Menschenrechte. So wollte zum Beispiel Saudi-Arabien 2016 die Präsidentschaft übernehmen. Dagegen gab es grossen Widerstand: Saudi-Arabien wird immer wieder kritisiert grundlegende Menschenrechte zu verletzen. Die USA prangern den Rat als unglaubwürdig an. Er kritisiere Länder wie Kuba oder Venezuela zu wenig, Isreal hingegen zu scharf.
Was funktioniert? Eine der wichtigsten Errungenschaften sind die Expertenberichte. Alle vier Jahre überprüft der Rat jedes einzeln UN-Mitglied und erstellt einen Bericht zur Lage der Menschenrechte im jeweiligen Land. Dabei kommen viele, auch unbequeme Themen auf den Tisch, die sich nicht einfach so wegdiskutieren lassen. Die Vorgänger-Organisation tagte nur einmal pro Jahr. Weil der Menschenrechtsrat öfters zusammenkommt, kann er auch schneller auf aktuelle Krisen reagieren.
Fazit: Was bringt der Rat? Der Menschenrechtsrat hat keine Weisungsbefugnis oder Sanktionsmöglichkeit. Entsprechend gilt er als zahnloser Tiger. Die Mitglieder haben unterschiedliche Sichtweisen auf die Menschenrechte, entsprechend oft ist der Rat blockiert.